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Versuchte Vergewaltigung: Ermittlungen gegen Strauss-Kahn eingestellt

Die Autorin Tristane Banon will von Dominique Strauss-Kahn wie von einem "brünftigen Affen" angefallen worden sein. Die Justiz hält die Vorwürfe für berechtigt, aber verjährt.

Nach der Einstellung des Verfahrens wegen der mutmaßlichen Vergewaltigung des Zimmermädchens eines Hotels in New York endete jetzt auch die in Paris anhängige Affäre um eine andere Affäre sexueller Gewalt gegen die Schriftstellerin Tristane Banon für Dominique Strauss-Kahn ohne strafrechtliche Folgen. Die Voruntersuchung wegen versuchter Vergewaltigung gegen den früheren Direktor des Internationalen Währungsfonds (IWF) ist am Donnerstag eingestellt worden. Es gebe keine Beweise, die für die Einleitung eines Strafverfahrens wegen versuchter Vergewaltigung ausreichten, teilte die Staatsanwaltschaft in einer Erklärung mit. Sie sei jedoch der Ansicht, dass es sich bei der Tat um eine „sexuelle Aggression“ gehandelt habe. Eine solche sei jedoch verjährt. Die 32-jährige Banon hatte im Juli Klage gegen Strauss-Kahn erhoben. Nach ihrer Darstellung war sie im Februar 2003 bei einem Interviewtermin, zu dem sie Strauss-Kahn in einer leeren Pariser Wohnung empfangen hatte, von diesem wie von einem „brünftigen Affen“ angefallen worden. Er habe ihr den Finger in den Mund gesteckt, ihre Bluse geöffnet und seine Hand in ihr Höschen geschoben. Sie habe sich nur mit Mühe seines Angriffs entziehen können. Über den Vorfall hatte sie damals geschwiegen, aus Angst, dass man ihr nicht glauben würde, wie sie später sagte. Lediglich gegenüber Verwandten und dem damaligen Chef der Sozialistischen Partei, François Hollande, öffnete sie sich, sah aber auch dann von einer Klage ab.

2007 berichtete sie darüber in einer Fernsehsendung. Dem Rat von Bekannten, sie sollte gegen Strauss-Kahn klagen, folgte sie auch damals nicht. Nach der Verhaftung von Strauss-Kahn in New York im Frühjahr ging sie erneut an die Öffentlichkeit. Kurz vor der Wende der Affäre in New York reichte ihr Anwalt Klage wegen versuchter Vergewaltigung ein. Nach Meinung von juristischen Experten stand diese Klage jedoch auf schwachen Füßen.

Nach dem französischen Strafrecht setzt der Vorwurf der Vergewaltigung oder der versuchten Vergewaltigung eine Penetration oder den Versuch einer Penetration voraus. Ein solches Verbrechen wäre erst nach zehn Jahren verjährt und hätte zur Eröffnung eines Verfahrens vor einem Schwurgericht führen können. Nach der Schilderung von Banon war es aber soweit nicht gekommen. Es habe sich damit nur um eine „sexuelle Aggression“ gehandelt, ein Delikt, das nach drei Jahren verjährt ist und daher heute nicht mehr verfolgt werden kann.

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