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Panorama: Viagra – der Prozess

Warum ein Sozialhilfeempfänger ein teureres Mittel nehmen musste – und das nicht wollte

Frankfurt/Main (dpa). Soeben hat Karlheinz F. in seinem Kampf um Viagra auf Sozialhilfekosten einen wichtigen Etappensieg erzielt. Als erstes deutsches Gericht hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Dienstag entschieden, dass Sozialhilfeempfängern das Potenzmittel nicht grundsätzlich vorenthalten werden darf. F. hat jetzt mehr Ansprüche als seine gesetzlich krankenversicherten Mitbürger und Steuerzahler. F. und die Sozialbehörde stehen sich schon lange in ehrlicher Abneigung gegenüber. F. hat Hausverbot. Einen Dezernenten soll er tätlich angegriffen haben. Das Bundessozialgericht hat einmal entschieden: Wenn die Impotenz auf eine Krankheit zurückzuführen ist, dürfen wirksame Arzneimittel nicht von vornherein ausgeschlossen werden. Dennoch halten Behörden und Krankenkassen an ihrer AntiViagra-Linie fest und verweigern die Kostenübernahme, denn zu Viagra haben sich die Bundesrichter nicht explizit geäußert.

Karlheinz F. hat gute Karten. Der Mann ist alkoholkrank und wird regelmäßig in entsprechende Kliniken eingeliefert. Das Sozialamt zahlt die Rechnungen. Bei verschiedenen Ärzten lässt er sich große Mengen des Beruhigungsmittels Rohypnol verschreiben. Das ist auch bei den Junkies ein beliebtes Mittel und kann auf dem Schwarzmarkt verkauft werden.

Auch für Viagra gibt es einen grauen Markt. Es gibt keine Beweise dafür, dass F. mit Medikamenten gehandelt hat. Doch der mögliche Handel mit Viagra ist der Hauptgrund für die Ablehnung der Behörde. Deshalb bezahlt sie ihm Ampullen eines teureren Potenzmittels, das er sich in die Schwellkörper spritzen muss. Juristisch lässt sich das nicht halten, findet Richter Breunig und verurteilt den Kreis zur Aufhebung des Ablehnungsbescheides. Die Berufung ist zugelassen.

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