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Video: Bombendrohung bei "Pussy Riot"-Prozess

Der umstrittene Prozess gegen die Musikerinnen der Punkband "Pussy Riot" musste wegen einer Bombendrohung unterbrochen werden. Der Anwalt der Punkdamen geht von einem schnellen Schuldspruch wegen des Anti-Putin-Protestes aus.

Tag vier im umstrittenen Moskauer "Pussy Riot"-Prozess: Die wegen einer Protestaktion gegen die russische Regierung angeklagten Musikerinnen der Punkband "Pussy Riot" wurden am frühen Donnerstagmorgen, abgeschirmt von Sicherheitskräften, ins Gericht gebracht. Kurz darauf wird der Prozess unterbrochen: Bombenalarm. Das Gebäude wird evakuiert. Keine Spur jedoch von den Angeklagten. Ein anonymer Anrufer hatte per Telefon eine Bombendrohung ausgesprochen. Nach einigen Stunden Verzögerung konnte die Verhandlung dann fortgesetzt werden.

Nähere Einzelheiten zu Geschehnissen sind bislang noch nicht bekannt. Während der unverhofften Pause wandte sich einer der Anwälte der Angeklagten an die Presse. Mark Feigin: "Wir gehen davon aus, dass das Gericht innerhalb der kommenden Tage eine Entscheidung treffen wird. So oder so, es ist jetzt nur noch eine Frage der Zeit bis zur Urteilsverkündung. Und sie werden für schuldig befunden werden. Wir rechnen nicht damit, dass sich an dem Verlauf dieses Prozesses noch etwas ändern wird."

Bildergalerie: Pussy Riot - Frauenaufstand gegen Putin

Zum Hintergrund: Die drei Frauen veranstalteten ein sogenanntes Punk-Gebet im Februar in der Moskauer Christ-Erlöser-Kathedrale. Dabei trugen sie Masken und baten die Jungfrau Maria, den damaligen Ministerpräsidenten Wladimir Putin "rauszuwerfen". Mit der Aktion wollten sie gegen die Unterstützung der Regierung durch die orthodoxe Kirche in Russland protestieren. Viele Gläubige fühlten sich durch die Aktion beleidigt. Die drei Musikerinnen sind wegen religiös motivierten Rowdytums angeklagt, beteuern aber, dass ihre Motive ausschließlich politisch seien.

Den jungen Frauen drohen bei einer Verurteilung bis zu sieben Jahre Haft. Kritiker sehen in dem Prozess politische Motive und zweifeln die Unabhängigkeit des Gerichts an. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International forderte die Freilassung der Frauen, die im Alter zwischen 22 und 29 Jahren sind. Zwei der drei haben kleine Kinder zuhause.

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