zum Hauptinhalt

Vogelgrippe: Vorkehrungen der EU

Die Europäische Union kämpft mit einer Reihe von Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung der Vogelgrippe in Europa an. Dabei arbeiten die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten eng zusammen.

Brüssel - Besteht in einem Land der Verdacht auf Vogelgrippe, prüfen Experten im EU-Speziallabor in Weybridge bei London, ob es sich um den für den aggressiven Erreger H5N1 handelt. Aber schon bevor ein endgültiges Ergebnis vorliegt, muss der betroffene Mitgliedstaat Schutzmaßnahmen ergreifen.

In einem Umkreis von drei Kilometern um den Seuchenherd gilt fortan für Geflügel die Stallpflicht. In einer Überwachungszone von zehn Kilometern gelten unter anderem Transportbeschränkungen und verschärfte Hygienevorschriften. Zudem ist die Jagd auf Wildvögel verboten. Bestätigt sich der Verdacht auf H5N1, bleiben die Vorkehrungen mindestens 21 Tage in der Sicherheitszone und mindestens 30 Tage in der Überwachungszone in Kraft.

Die Kommission unterstützt vorbeugende Maßnahmen in den Mitgliedstaaten. Seit Sommer 2005 hat die Behörde etwa 2,9 Millionen Euro für nationale Frühwarnsysteme in den 25 EU-Staaten bereitgestellt. Außerdem hat die Brüsseler Behörde eine Reihe von Einfuhrverboten für bestimmte Geflügelprodukte und lebende Tiere verhängt. Zugleich greift Brüssel betroffenen Drittstaaten finanziell unter die Arme. Im Januar sagte die Kommission 80 Millionen Euro für die Bekämpfung der Tierseuche in Entwicklungsländern zu. (tso/dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false