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Vor dem Urteil: Letzte Gefechte im Kachelmann-Prozess

Die Staatsanwälte wollen wohl einen Schuldspruch für Jörg Kachelmann – er selbst möchte vor seinem Urteil die Medien auf Linie bringen.

Die Beweisaufnahme ist beendet, doch blieb nach über 40 Prozesstagen im Vergewaltigungsverfahren gegen Jörg Kachelmann vor dem Landgericht Mannheim manches im Dunkeln; immer wieder mussten Zuschauer und Presse den Saal verlassen, wenn Intimes von Zeugen und Angeklagtem zur Sprache kam. Jetzt, kurz vor dem Urteil, könnte es noch einmal anders werden. In den Plädoyers der Staatsanwaltschaft und Nebenklage an diesem Mittwoch und der Verteidigung am kommenden Dienstag – und nicht zuletzt im Urteil des Gerichts noch eine Woche später – könnte einiges eine Rolle spielen, was bislang verborgen war. „Ich werde in meinem Plädoyer auch auf Verfahrensabschnitte Bezug nehmen, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt worden sind“, sagte Ankläger Lars-Torben Oltrogge am Montag dem Tagesspiegel.

Gemeint sein könnten damit neben Gutachteraussagen auch die Berichte einstiger Gefährtinnen von Kachelmann, die reihenweise vor den Richtern aufmarschiert waren. Sie sollten sich auch zu sexuellen Details ihrer Beziehung äußern. Oltrogge wollte sich nicht festlegen, ob er auf einen Schuldspruch plädieren wird, nach den Umständen ist es aber anzunehmen. Bis zuletzt beharkten sich die Ankläger mit Kachelmanns Verteidigern Johann Schwenn und Andrea Combé, die auf einen klaren Freispruch hinauswollen. Sollte der frühere TV-Moderator tatsächlich verurteilt werden, wofür er angeklagt worden war, drohen ihm mindestens fünf Jahre Haft. Nach Einschätzung von Strafrechtsexperten wären eher mehr, möglicherweise sieben bis acht Jahre zu erwarten.

Kachelmann möchte dagegen nicht nur einen Schuldspruch, sondern offenbar auch eine ausgreifende Berichterstattung über Prozessdetails vermeiden. „Herr Kachelmann geht konsequent gegen die Verbreitung von intimen Details aus seinem Privatleben vor“, erklärte Anwalt Carsten Brennecke von der Kölner Kanzlei Höcker, die Kachelmann medienrechtlich vertritt, am Montag. Erst vor kurzem wurden Abmahnungen wegen zum Teil Monate alter Berichte an verschiedene Medien in Deutschland geschickt, darunter auch an den Tagesspiegel. Es soll künftig weder über eine gesundheitliche Störung Kachelmanns und sein Verhältnis zu seinen Kindern noch über bestimmte sexuelle Gewohnheiten im Zusammenhang mit der früheren Geliebten und Hauptbelastungszeugin, dem angeblichen Opfer Claudia D., berichtet werden. Das könnte jedoch, allein schon bei einer möglichen Erörterung der Motivlage, in Plädoyers und Urteil Bedeutung erlangen. Müssten die Journalisten vor Ort dies dann verschweigen?

Prozessbeobachtern gibt der späte Vorstoß der Kachelmann-Anwälte Rätsel auf. Der Eindruck entsteht, Kachelmann wollte bestimmte, ihm nicht genehme Berichte unterdrücken, während er andere eher förderte, jedenfalls in der Vergangenheit. So hatte sein damaliger Verteidiger Reinhard Birkenstock vor Prozessbeginn Medien Informationen aus Ermittlungsakten angeboten. Im „Spiegel“ erschien ein Artikel, der vor Details, auch intimeren, strotzte – und eine für Kachelmann günstige Tendenz erkennen ließ. Vom Schutz seiner Intimsphäre wollte dieser wenig wissen, jedenfalls griff er den „Spiegel“-Bericht nicht an. „Birkenstock hat keine die Intimsphäre des Herrn Kachelmann betreffenden Details gegenüber Medien angeboten“, sagte dagegen jetzt Höcker-Anwalt Brennecke.

Hinzukommt allerdings, dass man die nun in Rede stehenden Details aus Kachelmanns Intimleben mit Zustimmung seiner Verteidiger im Prozess zur Sprache brachte. Im vergangenen September hatten die Richter eine Aussage des Angeklagten vor dem Haftrichter verlesen wollen und dafür gefragt, ob beantragt werde, die Öffentlichkeit auszuschließen. Zur Überraschung von Prozessbeobachtern verzichtete Birkenstock. So wurden im Verfahren erstmals Intimdetails bestätigt, von denen zuvor nur in der Presse zu lesen war. „Weder Herr Kachelmann noch Rechtsanwalt Birkenstock erklärten sich mit der Verlesung des Vernehmungsprotokolls unter Einschluss der Öffentlichkeit ausdrücklich einverstanden“, sagte Anwalt Brennecke nun. Außerdem dürfte auch aus einem öffentlichen Strafprozess nicht ohne Weiteres über das Intimleben eines Angeklagten berichtet werden, zumal wenn dies „in keinem Zusammenhang mit dem behandelten Strafrechtsvorwurf“ stehe.

Prinzipiell gewiss richtig, nur setzt sich Kachelmann in Widerspruch zu früherem Verhalten. Und Kachelmanns Intimleben war einer der Schwerpunkte der Beweisaufnahme, hat also für den Schuldvorwurf Bedeutung. Auch sein Hamburger Strafverteidiger Johann Schwenn dringt auf Öffentlichkeit im Seelen- und Intimleben Kachelmanns, zuletzt bei Anhörung des psychiatrischen Gutachters Hartmut Pleines, der sich über Kachelmanns für manchen befremdliche Frauenbeziehungen ausließ, aber darin schließlich keinen Krankheitswert erkannte.

Möglich also, dass die Kölner Kachelmann-Anwälte vor dem erhofften Freispruch ihres Mandanten das mediale Terrain bereiten wollen, auf dem die Geschichte künftig verhandelt werden soll, ohne allzu pikante Details. Doch auch ein Schuldspruch ist nicht ausgeschlossen, und die Staatsanwälte wollen ihn. Oltrogge wird am Mittwoch im Wechsel mit zwei Kollegen plädieren, vermutlich über zwei bis drei Stunden. Aus rechtlichen Gründen dürfe er bestimmte forensische Gutachten nicht bewerten, sagte er, weil sie unter anderem auf Vernehmungen beruhten, die er selbst geführt hatte.

Ob er selbst noch an ein „schuldig“ glaubt? Der 36-jährige Ankläger wirkt nachdenklich, aber entschieden. Anzunehmen ist, dass er auch die zahlreichen vorliegenden Gutachten zum Geschehen rund um die angebliche Tatnacht im Februar 2010 an entscheidenden Stellen anders bewerten wird als die Verteidigung.

Die Haltung der Richter ist unbekannt. Anders als andere Verfahrensteile soll sich der Abschluss des Prozesses vor aller Augen und Ohren ereignen. Plädoyers und Urteil sollen durchgehend öffentlich sein, gab das Gericht bekannt und bat die Beteiligten beider Seiten, auf die Intimsphäre der Betroffenen, so gut es geht, Rücksicht zu nehmen.

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