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Vorwürfe gegen „Focus“ und „BamS“: Kachelmanns Anwalt greift Medien an

Im Vergewaltigungsprozess gegen Jörg Kachelmann hat die Verteidigung die Berichterstattung von „Focus“ und „Bild am Sonntag“ scharf kritisiert und mit einem Durchsuchungsantrag gedroht.

Johann Schwenn, der Anwalt des Wettermoderators, hat den beiden Blättern am Montag vorgeworfen, eine Schweizer Zeugin für Informationen bezahlt zu haben. Die Frau soll den Berichten zufolge bei ihrer Vernehmung brutale Übergriffe Kachelmanns geschildert haben.

Schwenn beantragte am Montag vor dem Landgericht Mannheim, die Chefredaktionen sollten die Vergütungsvereinbarung mit der Schweizerin offenlegen, „um eine drohende Durchsuchung abzuwenden“. Der Anwalt vermutet, dass die Schweizerin die Quelle für Berichte in beiden Printmedien Anfang März war. Darin waren Details eines Treffens der Zeugin mit Kachelmann geschildert worden, das Mitte Januar 2010 in der Wohnung der Frau stattgefunden haben soll – also drei Wochen vor der angeblichen Vergewaltigung in Schwetzingen. Danach berichtete sie von angeblich brutalen Übergriffen Kachelmanns. Er habe sie an den Haaren gezogen, am Hals gepackt und geschlagen, behauptete sie den Berichten zufolge.

Jörg Kachelmann steht seit dem 6. September vor Gericht, weil er seine 38-jährige Ex-Geliebte mit einem Messer bedroht und vergewaltigt haben soll. Der 52-Jährige bestreitet die Tat.

Schwenn warf der Schweizerin vor, es gehe ihr um wirtschaftliche Interessen: „Wer in Wahrheit nur Geschäfte machen will, kann nicht erwarten, dass das Gericht auch nur ein Wort glaubt“, sagte der Anwalt. In der Vergangenheit hatte er bereits vergeblich versucht, eine Durchsuchung der Redaktionsräume von „Focus“ und „Bunte“ zu erwirken. Die Schweizer Zeugin hatte sich geweigert, vor einem deutschen Gericht auszusagen und war Mitte Februar in Zürich unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen worden. Richter, Staatsanwälte und Verteidigung aus Mannheim waren zu diesem Zweck eigens in die Schweiz angereist.

Weiter teilte Schwenn am Montag der Strafkammer mit, dass Kachelmann keine weiteren Angaben zu seiner Person machen wolle. Im Falle eines Freispruchs sei das auch nicht notwendig, so der Verteidiger. Die 5. Große Strafkammer hatte um Angaben – auch zu den finanziellen Verhältnissen – gebeten, da diese sowohl bei einem Freispruch als auch bei einem Schuldspruch erhoben werden müssten.

Am Montag, dem inzwischen 32. Verhandlungstag, befragte das Landgericht Mannheim eine Zeugin über ihr schon länger zurückliegendes Verhältnis zu dem 52-jährigen Schweizer. Die Öffentlichkeit wurde während der Vernehmung der Frau wieder ausgeschlossen. Die heute 30-Jährige hatte nach Bekanntwerden der Vergewaltigungsvorwürfe bei der Staatsanwaltschaft ausgesagt. Die Mannheimer leiteten daraufhin ein Ermittlungsverfahren gegen Kachelmann wegen gefährlicher Körperverletzung ein. Wegen des aktuellen Prozesses wurde das Verfahren aber vorläufig eingestellt. (dpa/dapd)

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