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Ottfried Fischer.

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Vorwurf der Nötigung: Ottfried Fischer verliert Prozess gegen Reporter

Im Berufungsprozess um das Sex-Video von Schauspieler Ottfried Fischer ist ein ehemaliger "Bild"-Reporter freigesprochen worden. Das Gericht sah keine Beweise, dass er Fischer mit dem Video unter Druck setzte, um ein Exklusiv-Interview zu bekommen.

Die Vorsitzende Richterin Susanne Hemmerich sah den Tatvorwurf der Nötigung und "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch unbefugte Bildaufnahmen" als nicht erfüllt an. "Wir sind der Meinung, dass der Angeklagte aus rechtlichen Gründen freigesprochen werden muss", sagte die Vorsitzende zum Abschluss des Verfahrens.

Die Staatsanwaltschaft kündigte umgehend Revision an. Dem schloss sich auch Fischer als Nebenkläger an. "Ich bin zuversichtlich, dass die nächste Instanz zu einem guten Ergebnis gelangen wird", sagte der Schauspieler. "Da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen." Der Reporter war in zweiter Instanz angeklagt, den Schauspieler mit einem Sex-Video zu einem Interview genötigt zu haben. Vor dem Amtsgericht war der Angeklagte 2010 noch zu 14.400 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Dagegen hatten er und die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt.

"Eine Nötigung sehen wir ganz klar nicht", sagte Hemmerich zur Begründung des Freispruchs im Landgericht. "Herr Fischer ist mit Sicherheit das Opfer, aber nicht des Herrn S. - sondern der Umstände und vielleicht auch seiner Agentin", sagte die Richterin. Die Agentin hatte das Interview zwischen Fischer ("Der Bulle von Tölz") und dem Reporter vermittelt. Der Journalist hatte das Video für ein sogenanntes Info-Honorar erhalten.

Vor Gericht bestritt Fischers damalige Agentin, dass der Journalist Druck ausgeübt habe - Fischer entließ sie darauf. Für ihn sei damals klar gewesen, dass er nur wegen des Videos zum Interview bereit war. Das heimlich gedrehte Video zeigt Fischer beim Sex mit zwei Prostituierten.

Verteidiger Spyros Aroukatos äußerte sich am Montag zufrieden: "Das Urteil ist beeindruckend - und zwar für die Pressefreiheit." (dpa)

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