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Die Europäische Union darf den Handel mit Robbenfellen aus Kanada verbieten. Denn die meisten Europäer finden es grausam diese Robbenbabys zu töten.

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Welthandelsorganisation: EU darf Handel mit Robbenfellen verbieten

Die Welthandelsorganisation weist einen Einspruch von Kanada und Norwegen zurück. Die Moral der Europäer ist aus Sicht der WTO ein hineichendes Argument, um das Handelsverbot zu genehmigen.

Die Welthandelsorganisation (WTO) hat das Handelsverbot der Europäischen Union für Robbenprodukte als rechtmäßig gebilligt. Das aus unabhängigen Experten zusammengesetzte Berufungsgremium der WTO wies am Donnerstag einen Einspruch von Norwegen und Kanada zurück und urteilte, dass moralische Bedenken beim Tierschutz das Verbot rechtfertigen. Die WTO hatte in erster Instanz bereits ähnlich entschieden. Die Robbenfang-Nationen Norwegen und Kanada hatten dagegen aber Berufung eingelegt.

Die beiden Länder hatten sich an die WTO gewandt und sie aufgefordert, das Verbot zu prüfen. Sie hatten ihrerseits Wissenschaftler bemüht, um darzulegen, dass die Robbenjagd nicht schlimmer sei als etwa die kommerzielle Jagd auch Wild. Beide Länder töten jedes Jahr zehntausende Robben und verweisen zur Begründung auf die jahrhundertelange Tradition der Jagd, die zudem den Robbenbestand nicht gefährde.

Seit 2010 ist in der EU der Handel mit aus Robben hergestellten Produkten verboten. Eine Ausnahme besteht für Robbenprodukte, die aus der traditionellen Jagd der Ureinwohner, der Inuit, stammen und ohne Gewinninteressen verkauft werden. Die EU stuft die Methoden zur Robbenjagd als Tierquälerei ein. Die Kritik richtet sich insbesondere gegen die Verwendung der sogenannten Hakapik, einer Jagdwaffe in der Form eines Metallpickels. Kritikern zufolge kommt es vor, dass Robben noch bei Bewusstsein sind, wenn sie zerlegt werden.

Die Tierschutzorganisation Ifaw begrüßte die Entscheidung. Der Ifaw-Direktor in Deutschland, Ralf Sonntag, sagte: „Vernunft und Mitgefühl haben gesiegt.“ Die Europäische Union hat zwar nur einen geringen Teil der Robbenfelle aus Kanada abgenommen. Dennoch sei die Nachfrage nach dem EU-Verbot weltweit zurückgegangen, freut sich Ifaw.

Die kanadische Regierung interpretierte die WTO-Entscheidung in einer ersten Stellungnahme völlig anders. Sie wertet den Beschluss als Aufforderung an die Europäische Union, „ihr unfaires Handelsverbot“ aufzugeben. Die WTO-Experten begründen dagegen, warum die EU den Handel untersagen darf. mit AFP

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