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© ANP

Weltumsegelung: Laura darf nicht aufs Wasser

Die 13-jährige Laura Dekker kann doch nicht die Welt umsegeln – ihre Eltern behalten die Vormundschaft.

Die hochfliegenden Pläne der 13-jährigen Niederländerin Laura Dekker, alleine zu einer zweijährigen Weltumsegelung aufzubrechen, sind durch das Jugendgericht Utrecht am Freitag gestoppt worden. Das Gericht stellt die Schülerin bis zum 30. Oktober unter die Aufsicht des Jugendamtes, die geschiedenen Eltern behalten aber die Vormundschaft. Damit kann Laura Dekker ohne Mitsprache der Behörde nicht zu ihrer Weltreise aufbrechen.

Wie berichtet, träumt Laura Dekker davon, als jüngste Weltumseglerin ins Guinness Buch der Rekorde einzugehen. Sie wurde auf einem Boot vor Neuseeland geboren, besitzt die neuseeländische Staatsbürgerschaft, aber auch die niederländische wegen ihres Vaters und die deutsche wegen der Mutter.

Wie auf Lauras Website www.lauradekker.nl nachzulesen ist, ist sie eine begeisterte Seglerin, hat die ersten vier Jahre ihres Lebens auf einem Segelboot zugebracht. Mit zehn segelte sie alleine nach Friesland und bekam dort Ärger mit „unwilligen Schleusenwärtern“. Aber der Wunsch nach mehr wurde immer größer, bis sie schließlich alleine nach England segelte. Dort wurde sie, wie dieser Tage in niederländischen Zeitungen zu lesen war, angehalten und in ein Kinderheim unter Aufsicht gestellt, bis der Vater sie abholen kam. Nach englischem Recht machte sich der Vater der „Verwahrlosung“ schuldig. Der Vater, selbst ein begeisterter Segler, unterstützte die Pläne seiner Tochter, als Soloseglerin den Rekord zu brechen.

Die Entscheidung des Gerichts hat zwar Lauras Pläne erst einmal gestoppt, aber der Anwalt der Familie ist mit dem Urteil zufrieden. Der Vater sei in die Vorbereitung der Reise und die Sicherungsmaßnahmen eingebunden gewesen, so dass man auch nicht die vorübergehende Heimunterbringung erwogen habe. Das Gericht gibt nun allen Parteien eine Woche Zeit, Fragen zu stellen. Dann wird das Gericht untersuchen lassen, wie es um Lauras Entwicklung bestellt ist, ob sie in der Lage ist, sich selbst zu unterrichten, ob sie mit den drohenden Ausnahmesituationen umgehen kann, welche Rolle die Eltern bei der Erziehung gespielt haben. Der Rat für Kinderschutz will seinerseits auch Lauras Entwicklungspotenzial untersuchen. Beide müssen bis zum 16. Oktober ihre Gutachten eingereicht haben, am 26. fällt das Gericht eine Entscheidung. Inzwischen hat auch die neuseeländische Jugendbehörde durchblicken lassen, dass Laura mit einer ähnlichen Prozedur wie in den Niederlanden zu rechnen habe. Auch britische Behörden haben sie davor gewarnt, einen englischen Hafen anzulaufen.

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