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Panorama: Wer Mais sät

Bundesamt für Verbraucherschutz untersagt ab sofort Verkauf von umstrittener Sorte Mon 810

Von Sandra Dassler

Berlin - Die Genmaisgegner dürfen sich freuen: Seit Jahren protestieren und prozessieren sie gegen den Anbau von gentechnisch verändertem Mais. Immer wieder wiesen sie daraufhin, dass es unwägbare Risiken gebe. Bislang fanden sie kaum Gehör. Jetzt hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit mit sofortiger Wirkung angeordnet, dass die Abgabe von Saatgut mit gentechnisch verändertem Mais der Linie Mon 810 an Dritte nur erfolgen darf, wenn die Saatgutfirma Monsanto einen entsprechenden Monitoringplan vorlegt.

„Das bedeutet de facto ein Verbot des Genmais-Anbaus“, sagte der Verantwortliche für Gentechnik im brandenburgischen Verbraucherschutzministerium, Peter Rudolph, am Dienstag dem Tagesspiegel. „Nach diesem Bescheid ist das In-Verkehr-Bringen von Mon 810 im Augenblick nicht mehr zulässig. Die Firma Monsanto hat bislang keinen Monitoringplan vorgelegt und sie war bisher auch nicht dazu verpflichtet.“

Der Bescheid des Bundesamtes war am Dienstag den zuständigen Behörden der Länder zugegangen. In Brandenburg, wo der meiste Genmais angebaut wird, stellt sich die Frage, was mit bereits bestellten Feldern geschieht. „Wir gehen davon aus, dass der Genmais seit wenigen Tagen in der Erde ist“, sagte Peter Rudolph: „Bislang sehen wir keinen Grund, die Ernte beziehungsweise die Weiterverarbeitung des geernteten Maises zu untersagen.“

Das sieht der Berliner Rechtsanwalt Georg Buchholz anders. Der Gentechnik-Experte meint, der Bescheid des Bundesamtes ziele eindeutig auf die diesjährige Ernte, da er den Passus enthalte: „Wegen der unmittelbar bevorstehenden Aussaat war eine sofortige Entscheidung im öffentlichen Interesse aus Zeitgründen erforderlich.“ Es sei rechtlich strittig, ob die Felder nun umgepflügt werden müssten.

Landwirt Jörg Piprek aus dem Landkreis Märkisch-Oderland hält das für absurd: „Wir haben im Januar unsere Flächen angemeldet. Wir haben den Mais gerade in die Erde gebracht. Man kann doch nicht jetzt im Nachhinein sagen, dass das illegal war.“ Piprek hat das gegen den Schädling Maiszünsler resistente Saatgut auf 130 Hektar gelegt. Dürfte er den Mais nicht verwerten, entstünde ihm ein Schaden von 130 000 Euro, sagt er.

Bundesagrarminister Horst Seehofer (CSU) hatte den Anbau in Deutschland stets mit entsprechenden Genehmigungsverfahren der EU gerechtfertigt. Umso überraschender ist es, dass in dem Bescheid des Bundesamtes nun Risiken für die Umwelt befürchtet werden. Dort heißt es, dass erst mit jüngeren Untersuchungen deutlich wurde, dass und in welchem Umfang bestimmte Toxine über die Pflanze in höhere Nahrungskettenglieder gelangen: „Diese neuen und zusätzlichen Informationen (…) beziehungsweise diese Neubewertung der vorliegenden Informationen auf Grundlage neuer oder zusätzlicher wissenschaftlicher Erkenntnisse geben berechtigten Grund zu der Annahme, dass der Anbau von Mon 810 eine Gefahr für die Umwelt darstellt.“

Im Bundesamt für Verbraucherschutz hieß es am Dienstag, es handele sich nicht um ein Verbot für Genmais, sondern nur um eine Verschärfung der Voraussetzungen für den Anbau. Bei der Firma Monsanto war niemand erreichbar.

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