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Panorama: Wer zahlt für Augenschäden und Unfälle?

Deutschland ist im Sonnenfinsternis-Fieber. Doch wer zahlt, wenn es durch "SoFi" zu Unfällen oder Schäden kommt?

Deutschland ist im Sonnenfinsternis-Fieber. Doch wer zahlt, wenn es durch "SoFi" zu Unfällen oder Schäden kommt?

Augenschäden I: Wer seine Augen nicht oder nur unzureichend schützt - nur Spezialbrillen sollen sicher sein - muss für die Folgen seiner Fahrlässigkeit selbst aufkommen. Zwar trägt die Krankenkasse erst einmal die notwendigen Behandlungskosten, sie kann sich aber einen Teil des Geldes zurückholen. Auch die private Unfallversicherung wird in der Regel die Zahlung verweigern, denn geleistet wird nur bei "plötzlich auftretenden Ereignissen". Der Zeitpunkt der Sonnenfinsternis und ihre Gefahr sind aber schon lange allgemein bekannt.

Augenschäden II: Anders liegt der Fall, wenn Personen teilweise ihre Sehkraft einbüßen oder gar erblinden, obwohl sie die Sonnenfinsternis durch eine "Spezialbrille" verfolgt haben. In diesem Fall haftet der Hersteller, wenn er nicht nachweisen kann, dass seine Brillen keine Produktionsmängel haben und beim Blick in die Sonne ausreichenden Schutz gewähren.

Augenschäden III: Ganz kompliziert wird es, wenn Kinderaugen geschädigt werden. Hier kann die Aufsicht verletzt sein, wenn nicht genügend Hilfestellung oder Aufklärung erfolgte. Schulen und Kindergärten schicken ihre Kinder reihenweise nach Hause, um nicht haften zu müssen. Dann sind die Eltern in der Pflicht. Sorgen sie nicht dafür, dass das Kind geschützt in die Sonne schaut, müssen sie für den Schaden nicht nur moralisch aufkommen: Das Kind kann seine Eltern mit Beginn der Volljährigkeit auf Schadenersatz verklagen.

Unfälle: Unglücke, die während einer Sonnenfinsternis passieren, sind in aller Regel versichert. So zahlt die Autohaftpflichtversicherung, wenn es während des Spektakels auf der Straße kracht; dies gilt ebenso für die Vollkaskoversicherung, wenn der Unfall selbst verschuldet war. Wer jedoch mit hoher Geschwindigkeit durchs "Düstere" rast oder gar mit Promille von einer Sonnenfinsternis-Party kommt, muss damit rechnen, dass er bei der Vollkaskoversicherung leer ausgeht und die Autohaftpflichtversicherung Regress nimmt. Wer als Fußgänger, etwa von einem Radfahrer, während der Sonnenfinsternis geschädigt wird, kann vollen Ersatz verlangen. Hier tritt die private Haftpflichtversicherung ein. Wer aber ganz auf "Nummer sicher" gehen möchte, sollte sich "SoFi" live im Fernsehen anschauen. Im Sessel kann eigentlich nichts passieren.

usk

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