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Panorama: Wer zahlt für das Unglück von Eschede?

MÜNCHEN .Das ICE-Unglück von Eschede ist nicht nur eine menschliche Tragödie, sondern auch ein Schlag für die Assekuranz.

MÜNCHEN .Das ICE-Unglück von Eschede ist nicht nur eine menschliche Tragödie, sondern auch ein Schlag für die Assekuranz.Die Zugkatastrophe werde wohl als größter Schaden in die Geschichte der Transportversicherung in Deutschland eingehen, vermutete ein Sprecher des Branchenführers Allianz AG in München.Auch eine grobe Schätzung des Schadensumfangs sei angesichts der Einmaligkeit des Ereignisses noch nicht möglich.Allein der Sachschaden am ICE werde die Assekuranz vermutlich mit einer zweistelligen Millionensumme belasten.Dazu kämen personenbezogene Policen wie Lebens- oder Unfallversicherungen.Da unter den Opfern hoch versichterte Geschäftsreisende vermutet werden, seien aus der Personenversicherung "erhebliche Summen" zu erwarten, meinte der Allianz- Sprecher.

Ob die gesamte Assekuranz unter dem Strich wegen dem ICE-Unfall dreistellige Millionensummen bezahlen muß, wollte auch ein Sprecher der Münchener Rückversicherungs-AG nicht abschätzen.Es gebe international keine Vergleichsfälle.Die Assekuranz-Experten stellten klar, daß Lebens-, Unfall-, Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherungen betroffener Reisender unabhängig von der Schuldfrage des Unglücks beglichen werden.Das gelte auch für die Transportversicherung der Bahn, die Schäden am Zug und die Kosten der Aufräumarbeiten umfaßt.Diese Police hat ein Assekuranz-Konsortium unter Führung der Allianz übernommen.Der Branchenführer hat daran einen Anteil von 24 Prozent.

Abhängig von der Schuldfrage zahlt dagegen die Haftpflichtversicherung.In Frage komme die Haftpflicht der Bahn, falls dem Zugunternehmen eine Schuld am Unglück zugeschrieben werden kann, erklärten die Versicherungsexperten weiter.Die Deutsche Bahn AG hat einen eigenen Fond, aus dem sie Haftpflichtschäden, auch Schmerzensgeld, bezahlt.Im Falle eines Produktfehlers zahle eine Herstellerhaftpflicht.Wenn kein Verschulden vorliege, sei aber auch die Variante möglich, daß gar keine Haftpflichtversicherung zahlungspflichtig werde.Gibt es einen Schuldigen und greift somit eine solche Versicherung, könnten Geschädigte gegenüber Bahn oder ICE-Herstellern Rentenansprüche, Verdienstausfälle oder Schmerzensgeld einklagen.Die Haftpflicht umfaßt auch die Schäden an der Brücke und liegt für die Deutsche Bahn AG bei einem Versicherungskonsortium unter Führung der Axa Colonia AG, Köln.

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THOMAS MAGENHEIM-HÖRMANN

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