zum Hauptinhalt

Panorama: Nur noch eine „Fünf“ auf Probe

Die Reformen hören gar nicht auf. Gerade dachten die Schulen, sie hätten im Großen und Ganzen einen Überblick gewonnen, da steht ihnen die nächste Neuigkeit ins Haus: die Verschärfung des Probehalbjahres in den siebten Klassen der Gymnasien und Realschulen.

Die Reformen hören gar nicht auf. Gerade dachten die Schulen, sie hätten im Großen und Ganzen einen Überblick gewonnen, da steht ihnen die nächste Neuigkeit ins Haus: die Verschärfung des Probehalbjahres in den siebten Klassen der Gymnasien und Realschulen.

Schwierig umzusetzen ist das nicht. Die Lehrer müssen nur dieselben Kriterien anlegen wie beim normalen Versetzungszeugnis. Und das heißt, dass generell nur eine „Fünf“ erlaubt ist, um ins zweite Halbjahr aufzurücken.

Seit Jahren war diese höhere Hürde gefordert worden. Vor allem dann, wenn Berlin wieder mal die Spitzenposition bei der AbiDurchfallquote vorzuweisen hatte, hieß es, dass man früher „sieben“ müsse. Allerdings war klar, dass die PDS eine solche Verschärfung nicht mittragen würde, weil sie sich die Durchlässigkeit der Schulformen auf die Fahnen geschrieben hat.

Die Meinung des kleinen Koalitionspartners ist nun aber gar nicht gefragt, denn SPD-Senator Klaus Böger löst das Problem per Verordnung, und für die braucht er die Zustimmung der PDS nicht. Genau dies gilt auch für all die anderen Detailregelungen zum Schulgesetz, die noch anstehen.

Bleibt abzuwarten, was die Eltern tun. Manche Schulleiter rechnen mit Klagen, da die Verordnung rückwirkend bereits für dieses Schuljahr gelten soll. Die Senatsverwaltung sieht das aber ganz gelassen. Schließlich gebe es keinen Vertrauensschutz, dass jemand zwei Fünfen haben dürfe. Aber beeilen will man sich denn doch mit der Verordnung, damit sie im Oktober beschlossen werden kann. Sonst hätten Klagen eine Chance. sve

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false