zum Hauptinhalt
Gustl Mollath

© dpa

Wiederaufnahmeverfahren: Gericht will Gustl Mollath erneut psychiatrisch begutachten lassen

Psychiatrischen Gutachtern hat er stets misstraut, Gespräche mit ihnen meist abgelehnt - jetzt droht Gustl Mollath trotzdem eine weitere Untersuchung. So will es das Landgericht Regensburg. Dort soll sein Fall neu aufgerollt werden.

Gustl Mollath soll erneut psychiatrisch begutachtet werden. Wegen des Wiederaufnahmeverfahrens am Landgericht Regensburg soll der Psychiater Norbert Nedopil die Schuldfähigkeit des 57 Jahre alten Nürnbergers überprüfen, der jahrelang gegen seinen Willen in der Psychiatrie untergebracht war.

Der neue Prozess soll im Frühjahr beginnen

Gerichtssprecher Johann Piendl bestätigte einen Bericht der „Nürnberger Nachrichten“ (Donnerstag). Das Wiederaufnahmeverfahren soll voraussichtlich im Frühjahr beginnen.
Die zuständige 6. Strafkammer habe die Bestellung des Gutachters unter anderem mit der „Vorgeschichte“ des Falls begründet, sagte der Gerichtssprecher. Es wäre verfahrensrechtlich unangemessen, wenn das Gericht in einem solchen Fall kein Gutachten in Auftrag geben würde.
Unabhängig vom Fall Mollath seien Gerichte bei Anhaltspunkten für eine fehlende Schuldfähigkeit von Angeklagten grundsätzlich dazu verpflichtet, ein psychiatrisches Gutachten einzuholen, sagte Piendl.
Der Sprecher legte aber Wert auf die Feststellung, dass das Gericht keineswegs an die Einschätzung des Gutachters gebunden sei.

Was ist, wenn Mollath ablehnt?

„Das Gericht kann daraus in eigener Zuständigkeit seine Schlüsse ziehen. Nicht der Gutachter, sondern das Gericht entscheidet über einen Angeklagten.“ Mollath muss sich voraussichtlich von Frühjahr 2014 an wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung vor dem Landgericht Regensburg verantworten. Das Verfahren von 2006 vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth soll damit erneut aufgerollt werden. Nach Piendls Angaben werde der Gutachter das direkte Gespräch mit Mollath suchen. Sollte Mollath einen direkten Kontakt mit ihm ablehnen, werde auch Nedopil nach Aktenlage entscheiden müssen. „Das können dann neben früheren Erkenntnissen auch Arztbriefe und andere verwertbare Dokumente sein“, erläuterte Piendl. Mollath hatte in der Vergangenheit zumeist eine Begutachtung mit dem Argument abgelehnt, er sei nicht psychisch krank. Auch Mollaths Anwalt Gerhard Strate hatte wiederholt erklärt, er halte eine psychiatrische Untersuchung seines Mandanten für überflüssig.

Mollath saß seit 2006 in der Psychiatrie, weil er seine Frau misshandelt und Autoreifen zerstochen haben soll. In diesem Sommer kam er frei. Mehrere Gutachter hatten ihm „Wahnvorstellungen“ attestiert und ihn als allgemeingefährlich eingestuft und deshalb seine Einweisung in die Gerichtspsychiatrie empfohlen. In der Regel fußten die Gutachter-Einschätzungen auf Informationen aus Mollaths Straf- und Patientenakte. Mollath selbst sah sich stets als Opfer eines Komplotts seiner Ex-Frau und der Justiz, weil er Schwarzgeldgeschäfte bei der HypoVereinsbank aufgedeckt hatte. (dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false