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Winterwetter: RAT UND TAT

Handy nicht der Kälte aussetzenHandys können in der Kälte Schaden nehmen, erklärte das Informationszentrum Mobilfunk (IZMF) in Berlin. So sei es möglich, dass sich im Gehäuse Kondenswasser bildet, wenn das Gerät nach längerer Zeit in der Kälte wieder ins Warme kommt.

Handy nicht der Kälte aussetzen

Handys können in der Kälte Schaden nehmen, erklärte das Informationszentrum Mobilfunk (IZMF) in Berlin. So sei es möglich, dass sich im Gehäuse Kondenswasser bildet, wenn das Gerät nach längerer Zeit in der Kälte wieder ins Warme kommt. Hinzu komme, dass sich der Akku bei niedrigen Temperaturen sehr schnell entlädt.

Kein Alkohol

Wer friert, sollte keinen Alkohol trinken. Bier und Glühwein wärmten nur kurzfristig, warnt die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) in Berlin. Tatsächlich beschleunige der Alkohol aber eine Unterkühlung. Denn er erweitere die Blutgefäße in der Haut und entziehe den inneren Organen Blut. Wer sich aufwärmen wolle, greife besser zu alkoholfreien warmen Getränken wie Ingwertee. Dieser fördere die Durchblutung und wärme durch seine Schärfe.

Ohrringe herausnehmen

An den Hautpartien um die Löcher drohen Erfrierungen, warnt Josef Kahl vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte Nordrhein in Düsseldorf. Das gelte auch für Piercings.

Kinder nicht zu dick einpacken

Viele Eltern packen ihr Kind so dick ein, dass es sich kaum noch bewegen kann. Kinderärzte empfehlen stattdessen, Kindern leichte und wärmende Skiunterwäsche unter Hose und Jacke zu ziehen, in der sie sich gut bewegen können. Die empfindliche Kinderhaut im Gesicht sollte mit reichhaltiger Fettcreme geschützt werden.

Winterdiesel bis minus 20 Grad flüssig Dieselfahrer müssen sich keine Sorgen um ihren Sprit machen. An den Tankstellen ist nach Angaben des Mineralölwirtschaftsverbands derzeit nur Winterdiesel zu haben, der bis minus 20 Grad flüssig bleibt. Von der alten Empfehlung, zum Diesel auch einen gewissen Anteil Benzin zuzutanken, sei dringend abzuraten. Davon gehe der Motor kaputt.

Räumfahrzeuge haben Vorfahrt

Räum- und Streufahrzeuge haben im Winter grundsätzlich Vorfahrt. Sie dürfen zu jeder Zeit auf jeder Straßenseite in jede Richtung fahren. Für Fahrzeugschäden durch hochgeschleuderten Splitt von vorausfahrenden Fahrzeugen haftet nach ACE-Angaben niemand. Deshalb sei es wichtig, zu Räumfahrzeugen und anderen Verkehrsteilnehmern ausreichend Abstand zu halten. Bei einer Kollision mit einem Schneepflug oder Streufahrzeug haftet der Verkehrsteilnehmer, der in seiner Spur nicht so weit wie für ihn möglich rechts gefahren ist.

Zugeschneite Schilder gültig

Auch zugeschneite Verkehrsschilder müssen beachtet werden. Laut AvD helfen die Formen der Schilder, die Verkehrszeichen zu identifizieren. Ein auf der Spitze stehendes Dreieck bedeute immer „Vorfahrt gewähren“. Wer ein solches Schild nicht beachte und von der Polizei gestoppt werde, habe kaum Chancen, um ein Bußgeld herumzukommen.

Speisesalz statt Streusalz

Weil Streusalz knapp wird, weichen Verbraucher zunehmend auf Speisesalz aus. Die „Neue Ruhr / Neue Rhein Zeitung“ berief sich auf einen Sprecher der Lebensmittelkette Edeka. „In Regionen, wo es sehr kalt ist und Schnee liegt, stellen wir fest, dass es eine verstärkte Nachfrage nach Speisesalz gibt“, sagte der Sprecher. dpa

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