zum Hauptinhalt

Panorama: Wo kein Gesetz hilft (Kommentar)

Die Innenminister haben sich den euphemistischen Titel "finaler Rettungsschuss" aus gutem Grunde einfallen lassen. So wird wenigstens sprachlich nicht deutlich, was gemeint ist.

Die Innenminister haben sich den euphemistischen Titel "finaler Rettungsschuss" aus gutem Grunde einfallen lassen. So wird wenigstens sprachlich nicht deutlich, was gemeint ist. Eine Art Hinrichtung, außerhalb des Strafrechts. Der Geiselnehmer von Aachen ist auf eine Weise getötet worden, die Polizisten gerne als Lehrbeispiel für solche Fälle bezeichnen, in denen ein hochgradig gefährdeter Mensch gerettet werden soll: durch einen Schuss in das Gehirn des Täters, um jede anschließende Reaktion unmöglich zu machen. Das geschieht nicht das erste Mal in Deutschland, und es wird auch künftig wieder Fälle geben, in denen die Polizei zwischen dem Leben des Opfers und dem des Täters abwägen muss. Vordringliche Aufgabe der Polizisten ist es, Opfer zu schützen, und dabei können sie sich wie jeder Mensch auf das Notwehr- und das Nothilferecht berufen - notfalls mit tödlichen Folgen, wie in Aachen. Gerade weil sie sich dabei aber auf einem ethischen Grat bewegen, ist es sinnlos und überflüssig, den "finalen Schuss" gesetzlich zu regeln. Man kann keinem Polizisten befehlen zu töten. Das Gesetz kann ihm auch nicht sagen, wann er töten darf. Und das Gesetz würde ihn auch nicht decken, wenn er ungerechtfertigt tötet. Denn ein Gesetz stellt allgemeine Regeln auf. Der Tod gehört nicht dazu.

pen

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false