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Wohnungsgesuche von Studenten hängen am Schwarzen Brett einer Universität. Die Mutter eines Studenten darf sich nicht ständig in der Wohngemeinschaft ihres Sohnes aufhalten, wenn Mitbewohner das nicht möchten. Das hat das Oberlandesgericht Hamm im Fall einer Studenten-WG aus Münster entschieden.

© dpa

Update

Wohngemeinschaft in Dortmund: Gericht: Mutter hat Hausfriedensbruch in der WG des Sohnes begangen

In einer Wohngemeinschaft in Dortmund wollten die Mitbewohner nicht mit der Mutter eines Mitbewohners zusammenwohnen - sie riefen die Polizei. Ein Gericht hat nun entschieden, dass die Frau nicht in der WG wohnen darf.

Studentenmütter, die sich in der WG ihres Sohnes einquartieren, können notfalls von Polizisten aus der Wohnung geworfen werden. Mitbewohner dürften die Polizei zu Hilfe rufen, um ihr Hausrecht durchzusetzen, entschied das Oberlandesgericht Hamm im Fall einer Wohngemeinschaft von Studenten in Dortmund.

Die Frau sollte sich während des Urlaubs ihres damals 26 Jahre alten Sohnes um seine Katzen und ein Meerschweinchen kümmern. Sie war aber nicht nur zum Füttern der Tiere gekommen, sondern gleich eingezogen. Das passte dem damals 29 Jahre alten Mitbewohner aber nicht. Weil die Mutter nicht freiwillig ging, alarmierte er die Polizei. Bei dem Einsatz der Polizisten zog sich die Frau nach eigenen Angaben Prellungen und Blutergüsse zu. Dafür hatte sie vom Land ein Schmerzensgeld von 1200 Euro verlangt. Das Oberlandesgericht wies ihre Klage mit dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil (Az.: 11 U 67/15) ab.

Weil sie sich geweigert habe, die Wohnung zu verlassen, hätten die Polizisten „unmittelbaren Zwang“ anwenden dürfen, um den Platzverweis gegen die Frau durchzusetzen. Die Mutter habe Hausfriedensbruch begangen. Eine Studenten-WG sei „auf das Zusammenleben regelmäßig jüngerer Erwachsener in einer vergleichbaren Lebenssituation ausgerichtet“, betonten die Richter. Der dauerhafte Aufenthalt von Angehörigen einer anderen Generation in den Gemeinschaftsräumen sei deshalb einer Wohngemeinschaft fremd. Zudem suchten die Mitglieder einer WG neue Mitbewohner aus. Das lasse es nicht zu, „einen Mitbewohner durch seine Mutter, und sei es auch nur über einige Tage, auszutauschen“. (dpa)

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