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Panorama: Zahlen, bitte

Ab Windstärke acht kommen Versicherungen für Sturmschäden auf. Betroffene müssen sich sofort melden

Berlin - Neun ist die magische Grenze. Erst dann ist ein Sturm auch wirklich ein Sturm, sagt die sogenannte Beaufort-Skala, die Winde nach ihrer Geschwindigkeit einteilt. Orkan „Kyrill“ war demnach ein regelrechter Monstersturm. Mit Geschwindigkeiten von über 190 Kilometern pro Stunde fegte er gestern über das Land und hinterließ schwere Folgen: Dächer wurden abgedeckt, Autos von herabfallenden Ästen zerbeult und Schornsteine abgeknickt.

Bei den Versicherungsunternehmen klingeln heute deshalb die Telefone heiß. Damit sie zahlen, muss es allerdings nicht immer so heftig wie bei „Kyrill“ werden. Schon bei Stärke acht, einem stürmischen Wind, entschädigen sie ihre Kunden – aber nur, wenn entsprechende Sturmklauseln in den Wohngebäude- und Hausratsversicherungen vereinbart wurden. Im letzten Jahr hatten knapp 80 Prozent der deutschen Haushalte eine solche Versicherung.

Allerdings: Bei einem Schaden stehen die Versicherten zunächst selbst in der Pflicht, diesen möglichst gering zu halten. Beispielsweise sollten sie ein abgedecktes Dach mit Folie isolieren. „Wer zusieht, wie sein Haus mit Regen vollläuft, der könnte Probleme bekommen“, sagt Sabine Friedrich vom Versicherungskonzern Axa. Andererseits gilt: Niemand soll sich durch abenteuerliche Kletteraktionen in Gefahr bringen.

Wie fast alle Versicherungsunternehmen hat auch Axa eine Hotline eingerichtet, bei der Schäden rund um die Uhr gemeldet werden können. „Am besten so schnell wie möglich“, sagt Friedrich.

Normalerweise arbeiten die Unternehmen mit einem Wetterdienst zusammen. Der bestätigt, ob es in der Region tatsächlich ein Unwetter gab. „So prüfen wir, ob elektronische Geräte wirklich wegen Blitzeinschlag oder Überspannung kaputtgegangen sein können“, sagt Friedrich. Bei einem Sturm wie „Kyrill“ bestehen allerdings keine Zweifel. Wer ganz sicher gehen will, kann die Schäden jedoch mit Fotos dokumentieren – auch wenn Äste und Bäume das Auto beschädigen. Für solche Schäden kommt die Teilkaskoversicherung auf. Wer dagegen in seinem Fahrzeug von einer Windböe vor einen Pfeiler gefegt wird, der muss eine Vollkaskoversicherung haben, um Leistungen in Anspruch nehmen zu können.

„Am besten ist aber immer noch, wenn die Leute schon vor Unwetterbeginn ihre Sachen in Sicherheit bringen“, sagt Friedrich. Beispielsweise Markisen einfahren und Blumenkübel von der Fensterbank holen – fallen diese doch herunter und treffen einen fremden Kopf, zahlt das übrigens die Haftpflichtversicherung – die besitzen immerhin zwei Drittel der Deutschen.

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