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Panorama: Zuckerkranker Beamter hat Anspruch auf Viagra Ein Grundsatzurteil sichert

die Beteiligung des Staates zu

München (dpa). Der Staat muss Beamten und Ruhestandsbeamten, die wegen einer Zuckererkrankung an Erektionsstörungen leiden, Zuschüsse zum Potenzmittel Viagra zahlen. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in einem Grundsatzurteil entschieden. Der Staat habe sich im Rahmen der Beihilfe an den Kosten zu beteiligen (Az.: 3 B 00.3631). Ein zuckerkranke Ruhestandsbeamte hatte 1998 von seiner Ärztin wegen „erektiver Disfunktionen“ Viagra verschrieben bekommen und bei der Stadt einen Zuschuss von umgerechnet rund 55 Euro geltend machen wollen. Deren Ablehnung stützte sich auf Hinweise des Bundesinnenministeriums. Danach sind Mittel zur Behandlung von Erektionsstörungen sowie zur Anreizung und Steigerung der Potenz generell von der Beihilfe ausgenommen. Der Zuckerkranke berief sich in seiner Klage auf die Weltgesundheitsorganisation, die neben Schlaf und Essen sexuelle Aktivität zu den Grundbedürfnissen des Menschen zähle.

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