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Brandenburg: „Wir haben gravierende Mängel festgestellt“ Paul Schwarz prüfte die Trennungsgeld-Zahlungen in Brandenburgs Justiz – und fordert Konsequenzen

Der mit schweren Vorwürfen an die Generalstaatsanwaltschaft verbundene Rücktritt von Justizstaatssekretär HansGeorg Kluge hat die Trennungsgeld-Affäre wieder ins Blickfeld gerückt. Die PDS drohte gestern wegen mangelhafter Aufklärung mit einem Untersuchungsausschuss.

Der mit schweren Vorwürfen an die Generalstaatsanwaltschaft verbundene Rücktritt von Justizstaatssekretär HansGeorg Kluge hat die Trennungsgeld-Affäre wieder ins Blickfeld gerückt. Die PDS drohte gestern wegen mangelhafter Aufklärung mit einem Untersuchungsausschuss. Wir sprachen mit Paul Schwarz, der die Überprüfung im Justizministerium leitete.

War die Trennungsgeld-Affäre eine „Luftblase“, wie Vize-Generalstaatsanwalt Ewald Bröhmer behauptet?

Diese Aussage ist empörend. Wir haben gründlich geprüft und zu jedem Einzelfall einen Vermerk gemacht, was richtig und was falsch gelaufen ist. Dabei haben wir unterm Strich gravierende Mängel festgestellt.

Aber Bröhmer sagt, es habe keine konkret festgestellten Überzahlungen gegeben?

Das stimmt nicht. Es gibt sehr genaue Feststellungen von Überzahlungen. Die Zahlung von Trennungsgeld ist an klare Bedingungen gebunden. Tatsächlich haben Beamte eine Umzugsbereitschaft vorgetäuscht. Noch heute pendeln viele zwischen ihrem westdeutschen Wohnort und ihrem Dienstsitz, obwohl sie in den 90er Jahre Trennungsgeld bekommen haben. Und es wurden oft falsche Angaben zur Wohnungssituation am Dienstort gemacht. Es gab genügend Wohnraum. Überzahlungen gab es auch aufgrund falscher Bewilligungen durch ungenügend ausgebildetes Verwaltungspersonal.

Handelt es sich um Bagatellfälle?

Nein. Teilweise ist über Jahre hinaus Trennungsgeld gezahlt worden, obwohl kein Anspruch bestand. Das summiert sich im Einzelfall auf tausende Euro.

Muss man die Gelder zurückfordern?

Ja natürlich, das war ein Ziel der Überprüfung. Es geht um öffentliche Gelder. Wo ein schuldhaftes Verhalten, eine Dienstpflichtverletzung vorliegt, müssen Disziplinarverfahren geprüft werden.

Ex-Justizstaatssekretär Kluge hält die Generalstaatsanwaltschaft für befangen.

Der Verdacht ist nicht ganz von der Hand zu weisen, weil es bekanntlich auch dort Beamte gibt, die Trennungsgeld teilweise zu Unrecht erhalten haben.

Von Richtern und Staatsanwälten erwartet man eine Vorbildwirkung. Wie bewerten Sie es, dass selbst Gerichtspräsidenten zu viel Trennungsgeld kassiert haben?

Das schadet dem Ansehen der Richterschaft. Deshalb sollte jetzt auch innerhalb der Richterschaft keine falsche Solidarität geübt werden. Die Trennungsgeld-Affäre darf nicht heruntergespielt werden.

Wie viele Akten haben Sie geprüft?

Wir haben in gut vier Monaten über 100 Akten geprüft. Davon haben wir über 40 beanstandet. Das muss Konsequenzen haben. Es darf nichts im Archiv verschwinden.

Die Fragen stellten Michael Mara und Thorsten Metzner.

Paul Schwarz , langjähriger Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht, leitete die Expertenkommission, die die Trennungsgeld-Zahlungen im Justizbereich nachgeprüft hat.

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