Aufsichtsräte : Keine Ahnung vom Bankgeschäft

31.08.2010 21:54 UhrVon Rolf Obertreis

Bafin prüft die Entlassung von Aufsichtsräten.

Frankfurt/Main - Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) macht von ihren neuen Kompetenzen Gebrauch: Zehn Aufsichtsräte sollen von ihren Aufgaben entbunden werden, weil sie zu wenig vom Bankgeschäft verstehen oder unzuverlässig sind. Die Kontrolleure der Großbanken und von anderen systemrelevanten Banken werde es nicht treffen, sagt Bafin-Sprecher Ben Fischer. Deutsche Bank, Commerzbank und offenbar auch alle Landesbanken seien außen vor. Betroffen seien offensichtlich nur kleinere Banken, Sparkassen und Volksbanken.

Seit der Änderung des Kreditwesengesetzes (KWG) im August 2009 überprüft die Bafin alle neu berufenen Aufsichtsräte.

Schon seit Beginn der Finanzkrise wird diskutiert, ob die Kontrolleure der Banken die Geschäfte und das Treiben der verantwortlichen Vorstände überhaupt verstehen. Studien kamen zu dem Schluss, dass die Finanzkompetenz besonders in den Kontrollgremien von Landesbanken und staatlichen Förderbanken schwach ausgeprägt sei. Infolgedessen räumte die Bundesregierung der Bafin das Recht ein, Aufsichtsräte zu entlassen.

Noch werden die Betroffenen angehört. Sollten sie nicht von sich aus gehen, kann die Bafin deren Abberufung verfügen. In den derzeit laufenden Verfahren hält die Bafin den Betroffenen ein Mal mangelnde Kenntnis vom Bankgeschäft vor, sechs Mal bezweifeln die Finanzaufseher die Zuverlässigkeit der betroffenen Aufsichtsräte. Dies sei etwa der Fall, wenn ein Mitglied des Aufsichtsrates zugleich Kreditnehmer bei der Bank ist und dieser Kredit auszufallen drohe. Dann gebe es einen Interessenskonflikt. Schließlich hält die Bafin drei Aufsichtsräten vor, zu viele Kontrollmandate auszuüben. Laut Kreditwesengesetz darf eine Person in maximal fünf Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen im Aufsichtsrat sitzen. Vorstandsmitglieder dürfen maximal drei Kontrollmandate haben. Rolf Obertreis

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