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Die Bundesregierung will die Lebensversicherungen reformieren.

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Reform der Lebensversicherungen: Weniger Garantiezins, mehr Gewinnbeteiligung

Kunden sollen künftig stärker an den Risikoüberschüssen von Lebensversicherungen beteiligt werden. Das Bundeskabinett verabschiedete einen entsprechenden Gesetzentwurf.

Angesichts der anhaltend niedrigen Zinsen hat das Bundeskabinett eine Reform der Lebensversicherungen eingeleitet. Es verabschiedete am Mittwoch in Berlin den Entwurf für ein Gesetz, das die Branche der Lebensversicherungen "generationengerecht im Interesse der Versichertengemeinschaft" stabilisieren soll, wie das Bundesfinanzministerium mitteilte. Das Maßnahmenpaket sieht von allen Akteuren der Branche einen Beitrag vor - also sowohl von Unternehmen und Vertriebsleuten als auch von Verbrauchern und Aktionären.

Der Garantiezins soll gesenkt werden

Der Gesetzentwurf sieht zum einen eine Senkung des Höchstrechnungszinses, umgangssprachlich Garantiezins genannt, vor: Er soll zum 1. Januar 2015 von 1,75 auf 1,25 Prozent gesenkt werden. Abstriche müssen einige Versicherte bei den so genannten Bewertungsreserven hinnehmen, sofern diese aus Staatsanleihen resultieren. Damit solle "für eine gerechtere Beteiligung der Gesamtheit der Versicherten an den Bewertungsreserven festverzinslicher Wertpapiere gesorgt werden", erklärte das Finanzministerium. Versicherungsunternehmen sollen ihre Kunden außerdem stärker an den Risikoüberschüssen beteiligen und selbstständig mehr
Vorsorgemaßnahmen ergreifen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) soll mit neuen Befugnissen ausgestattet werden, um die Unternehmen unter die Lupe nehmen zu können. AFP

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