zum Hauptinhalt

Wirtschaft: „10-Cent-Tarif“ ist verboten

Deutsche Telekom darf Sondermodell für Dauertelefonierer nicht anbieten – die Wettbewerber atmen auf

Berlin - Die Deutsche Telekom hat eine Niederlage erlitten – und die Wettbewerber atmen auf. Die Bonner Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat der Telekom untersagt, ihren „10-Cent-Tarif“ wie geplant einzuführen. Der Tarif sei bei durchschnittlicher Nutzung des Angebots offenkundig nicht kostendeckend und daher nicht genehmigungsfähig, beschied die Behörde. Der VATM, der Verband der Telekom-Wettbewerber, hatte durch den neuen Tarif erhebliche Wettbewerbsverzerrungen befürchtet. Er begrüßte die Entscheidung. Die Telekom reagierte mit Unverständnis und will in Kürze einen neuen Tarifantrag mit geänderten Preisen stellen. Am Konzept soll sich nichts ändern.

So hätte der „10-Cent-Tarif“ der Telekom ausgesehen: Jedes Gespräch innerhalb Deutschlands sollte rund um die Uhr zehn Cent pro angefangene Stunde kosten. Dafür hätte der Kunde einen Aufschlag auf den Grundpreis von 4,22 Euro im Monat zahlen müssen. Beispiel: Für ein 50-minütiges Telefonat von Berlin nach München wären zehn Cent angefallen. Zum Vergleich: Der billigste Call-by- Call-Anbieter verlangt derzeit für Ferngespräche tagsüber 1,7 Cent pro Minute, also 85 Cent für 50 Minuten. Geht in München allerdings nur ein Anrufbeantworter dran, hätte der Telekomkunde dennoch zehn Cent zahlen müssen. Der Tarif wäre daher vor allem für Dauertelefonierer interessant gewesen.

Der geplante „10-Cent-Tarif“ ist ein Beispiel für das, was die Telekom Optionstarife nennt. Die Wettbewerber nennen es „einen unzulässigen Bündeltarif“. Gebündelt, weil der günstige Verbindungspreis nur zusammen mit einem Aufschlag auf den monatlichen Grundpreis zu haben ist. Unzulässig, weil er in ihren Augen wettbewerbsschädigend wirkt. Unter anderem, weil die Kunden mit den „werbewirksamen Lockangeboten“ wieder stärker an die immer noch marktbeherrschende Telekom gebunden würden. Call-by-Call- Anbietern würde so die wirtschaftliche Grundlage entzogen, fürchtet der VATM. Denn der Telekom gehören noch immer über 90 Prozent aller Telefonanschlüsse, Call-by-Call-Anbieter dagegen können keine Anschlussgebühr verlangen.

Für die Telekom sind Optionstarife ein wichtiges Instrument, um sich im Wettbewerb gegen die Billiganbieter zu behaupten. Um den – politisch gewünschten – Marktanteilsverlusten entgegenzuwirken, versucht sie seit längerem, ihren Kunden höherwertige Anschlüsse zu verkaufen: erst einen ISDN-Anschluss, dann einen schnellen Internetzugang (DSL) oder die XXL-Tarife, bei denen man gegen höhere Grundgebühr am Wochenende kostenlos telefonieren kann. „Die erhöhten Anschlusspreise sind ein Mittel, um die Einnahmeströme zu stabilisieren oder sogar zu erhöhen“, sagt Analyst Hans Huff von der Bankgesellschaft Berlin. „Es ist die einzige Möglichkeit, im inländischen Festnetzgeschäft zu wachsen.“ Denn die Zahl der Anschlüsse lässt sich nicht weiter steigern. „Tendenziell sinkt sie sogar, weil viele junge Menschen auf einen Festnetzanschluss verzichten und nur noch das Handy nutzen“, sagt Huff.

Im Grundsatz habe man nichts gegen Optionstarife, teilte die Regulierungsbehörde am Freitag mit. Der „10-Cent-Tarif“ verlasse aber den akzeptablen Rahmen. Der VATM wertete dies als positives Signal im Hinblick auf die Auswirkungen des neuen Telekommunikationsgesetzes, das noch vor der Sommerpause in Kraft treten soll. Dann prüft die Behörde neue Tarife grundsätzlich nicht mehr im Voraus. Aber sie kann immer noch ein Veto einlegen, wenn Tarife offensichtlich wettbewerbsschädigend sind. Mit der „Zehn- Cent-Entscheidung“ habe die Behörde hierfür nun einen Maßstab gesetzt, hieß es beim VATM.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false