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Wirtschaft: 12 000 Poststellen garantiert

Die Regulierungsbehörde gibt der Post Regeln vor

Die Post darf nicht einfach machen, was sie möchte, seit ihrer Privatisierung 1990/1991 unterliegt sie der „PostUniversaldienstleistungsverordnung“, oder kurz „Pudelv“ genannt. Die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation wacht darüber, dass die Post diese Regeln einhält. Dazu gehören auch die Qualitätsmerkmale der Dienstleistungen. Die Post muss mindestens 12 000 „stationäre Einrichtungen“ in Deutschland unterhalten. Davon müssen 5000 Filialen mit unternehmenseigenem Personal betrieben werden. Die restlichen können Partnerunternehmen mit dem Einzelhandel sein, der das Postgeschäft zum Beispiel in ein Zeitschriftengeschäft integriert. Heute gibt es insgesamt 13 000 Filialen, 5000 mit unternehmenseigenem Personal. 1991 gab es noch 26 000 Filialen, alle mit unternehmenseigenem Personal.

Die Partnerschaftsunternehmen sind für die Post viel günstiger: sie müssen weder Nebenkosten noch Personal zahlen, sondern nur Provisionen für die erbrachten Dienstleistungen. Festgelegt ist auch, wie viele Briefkästen die Post bereit stellen muss: innerhalb von 2000 Metern Entfernung von jedem „zusammenhängend bebautem Wohngebiet“ muss ein Briefkasten stehen. Momentan gibt es noch 140 000 Briefkästen hier zu Lande. Wieviele davon abgebaut werden können, um den Vorschriften noch zu genügen, ermittelt die Post gerade.

Außerdem legt die Pudelv fest, welche Dienstleistung die Post überhaupt erbringen muss – also die Beförderung von Briefen und Paketen mit bestimmten Gewichtsgrenzen. Auch wie lange diese unterwegs sein dürfen, ist in der Verordnung für jede Brief- und Paketart ausgeführt.

Wenn die Post eine dieser Regeln verletzen würde, könnte die Regulierungsbehörde gegen das Unternehmen vorgehen und Bußgelder verhängen. fw

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