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Wirtschaft: 14 JAHRE

Der Ernst des Lebens beginnt. Jetzt wird man strafmündig.

Der Ernst des Lebens beginnt. Jetzt wird man strafmündig. Diebstähle, Sachbeschädigungen, Prügeleien haben Konsequenzen, Strafanzeigen sind möglich, die Polizei ermittelt, Strafverfahren drohen. Allerdings schlägt das Gesetz noch nicht mit voller Wucht zu, denn Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren sind nur bedingt strafmündig. Das heißt, sie werden nur bestraft, wenn sie in der Lage waren, das Unrecht der Tat einzusehen und entsprechend zu handeln. Zudem gibt es für jugendliche Straftäter ein spezielles Jugendstrafrecht, in dem der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht. Was sonst noch wichtig ist: Wer will, kann sich jetzt vom Religionsunterricht in der Schule abmelden.

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