zum Hauptinhalt

Wirtschaft: 1500 Kleinaktionäre gegen die Telekom

Anleger verklagen den Bonner Konzern, weil sie glauben, beim Börsengang betrogen worden zu sein

Berlin (vis). Die Klagewelle gegen die Deutsche Telekom reißt nicht ab. Am Montag hat die Wiesbadener Anwaltskanzlei Doerr, Kühn, Plück & Thoeren im Auftrag von 1500 Kleinanlegern eine Schadenersatzklage gegen die Deutsche Telekom beim Landgericht Frankfurt (Main) eingereicht. Weitere 1000 Kleinanleger wollen sich nach Angaben von Rechtsanwalt Peter Kühn der Klage anschließen. „Das ist die größte Anlegerklage , die es in der Bundesrepublik je gegeben hat“, sagte Kühn dem Tagesspiegel.

Die Anwälte werfen der Deutschen Telekom im Auftrag ihrer Mandanten vor, in ihrem Verkaufsprospekt zum dritten Börsengang des Unternehmens im Mai 2000 wesentliche Risiken verschwiegen zu haben. Die Kläger verlangen daher ihr eingesetztes Kapital nebst Kosten zurück. Zwar sind viele Kläger beteiligt, die Summe ist jedoch eher gering, es geht um Anlegervermögen in Höhe von 14 Millionen Euro.

Hintergrund der Klage ist der massive Kursverfall der zum Preis von 66,50 Euro (für Privatanleger 63,50 Euro) auf den Markt gebrachten Aktie. Als Hauptanteilseigner hatte der Bund bei der Emission rund 15 Milliarden Euro eingenommen. Aktuell schwankt der Kurs um elf Euro. Die Anwälte haben insgesamt 27 Angriffspunkte im Börsenprospekt identifiziert. Unter anderem seien die Anleger nicht darüber informiert worden, dass der Erwerb des amerikanischen Mobilfunkanbieters Voicestream kurz vor dem Abschluss stand. „Wie riskant dieses Geschäft war, hat sich ja inzwischen gezeigt“, sagte Anwalt Kühn. Die TAktie sei vom ehemaligen Telekom-Chef Ron Sommer verkauft worden als etwas, das so sicher sei wie eine vererbbare Rente. Tatsächlich sei das Unternehmen aber Risiken eingegangen, wie sie eher bei Firmen am Neuen Markt üblich gewesen seien.

Weitere Kritikpunkte: Die umstrittene Bewertung des ebenfalls von der Telekom erworbenen britischen Mobilfunkanbieters One-2-One und die Überbewertung des Immobilienvermögens der Deutschen Telekom, über die sowohl die Telekom als auch der Bund als Mehrheitsaktionär bereits frühzeitig informiert gewesen sein sollen. Die Telekom hat inzwischen ihr Immobilienvermögen einer Neubewertung unterzogen und musste ihre Werte um 2,8 Milliarden Euro nach unten berichtigen.

Die Anlegeranwälte hoffen bei ihren Klagen auf die Unterstützung der Staatsanwaltschaft Bonn. Dort läuft bereits ein Ermittlungsverfahren gegen ehemalige Telekom- Vorstände, wobei es im Wesentlichen um die Frage der Immobilienbewertung geht. Da der Staatsanwalt ganz andere Akten einsehen kann, als ein Anwalt in einem Zivilprozess, hoffen die Anwälte, dass es in Bonn nun endlich zu einem Verfahren kommt.

Doch auch die Bonner Staatsanwaltschaft erhält nicht alle Informationen, die sie gerne hätte. Anfang vergangenen Jahres hatte sich auch der Bundesrechnungshof im Auftrag des Haushaltsausschusses mit der Frage beschäftigt, ob die Immobilien der Telekom in der Eröffnungsbilanz des Jahres 1995 richtig bewertet worden sind. Das Gutachten stuft der Rechnungshof jedoch als geheim ein und verweigert darum auch der Bonner Staatsanwaltschaft die Einsicht. Offenbar halten die Ermittler die Informationen aus dem Gutachten jedoch für nicht so relevant, dass sie gegen die Entscheidung des Rechnungshofes klagen wollen. „Wir haben die Ablehnung akzeptiert“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Einsehen durften das geheime Dokument jedoch die Mitglieder des Haushaltsausschusses im Bundestag. Jürgen Koppelin, Haushaltsexperte der FDP, hat das Gutachten bereits mehrmals eingesehen, will aber zu seinem Inhalt nichts verraten. Im Gutachten des Rechnungshofes ging es neben der Immobilienbewertung auch darum, ob der Bund als Mehrheitsaktionär sein Vermögen auch in der richtigen Weise kontrolliert hat. So habe zum Beispiel das vom Bund entsandte Aufsichtsratsmitglied über die in dem Gremium besprochenen Themen keine Berichte an das Ministerium abgegeben. „Der Bundesrechnungshof hat dem Bund in dem Gutachten bestimmte Aufgaben gestellt“, sagte Koppelin dem Tagesspiegel. Ob der Bund diesen Aufgaben jemals nachgekommen sei, darüber sei der Ausschuss bisher nicht informiert worden. Diesen Bericht fordert Koppelin nun ein.

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false