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Aktenberge. Viele Gerichte sind überlastet.

© Thilo Rückeis

Exklusiv

35 Monate Warten auf einen Termin: Bundesfinanzhof spricht Berliner Steuerzahler Entschädigung zu

Ein Berliner Kfz-Mechaniker schreibt Rechtsgeschichte. Weil er 35 Monate auf seinen Prozess vor dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg warten musste, bekommt er nun eine Entschädigung von 900 Euro plus Zinsen. Es ist die erste Entschädigung dieser Art in einem Finanzverfahren.

Der Bundesfinanzhof hat erstmals in der Geschichte einem Steuerzahler eine Entschädigung zugesprochen, weil dieser zu lange auf seinen Prozess warten musste. Wie der Anwalt des Klägers, Martin Andreas Ruhnke von der mrb Nr.1 Steuerberatung GmbH, dem Tagesspiegel mitteilte, bekommt der Werkstattbesitzer 900 Euro (zuzüglich Zinsen) (Az: X K 8/13). Es ist die erste Entschädigung, die ein Steuerzahler wegen eines überlangen Gerichtsverfahrens im Bereich der Finanzgerichte erhält. In dem Verfahren vor dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg war es um die Versteuerung eines rein dienstlich genutzten Transporters gegangen. Das Finanzamt hatte dem Mann eine private Nutzung des Wagens unterstellt und Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuer verlangt. Der Steuerzahler hatte Anfang 2010 gegen den Steuerbescheid geklagt. Das überlastete Gericht hatte sich des Falls aber erst im Februar 2013 angenommen und dem Kläger Recht gegeben. Wegen der langen Wartezeit hatte der Gewerbetreibende anschließend das Land Berlin verklagt. Seit Dezember 2011 gibt das Gerichtsverfassungsgesetz Menschen, deren Verfahren sich zu lange hinziehen, einen Anspruch auf Entschädigung.

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