zum Hauptinhalt

Wirtschaft: 600 Euro absetzbar

Wer Handwerker beschäftigt, darf künftig einen Teil der Kosten steuerlich absetzen. Jährlich kann sich die Steuerschuld damit um bis zu 600 Euro vermindern.

Wer Handwerker beschäftigt, darf künftig einen Teil der Kosten steuerlich absetzen. Jährlich kann sich die Steuerschuld damit um bis zu 600 Euro vermindern. Absetzbar sind pro Jahr 20 Prozent der Arbeitsleistungen für Handwerker – und das rückwirkend zum 1. Januar 2006. Das gilt aber nur bis zu einer Höchstgrenze von 3000 Eu ro , das entspricht also maximal 600 Euro . Die Regelung betrifft auch Renovierungen und Modernisierungen . So werden zum Beispiel der Einbau eines neuen Badezimmers oder einer modernen Heizungsanlage gefördert. Dabei ist es egal, ob die Arbeiten vom Eigentümer oder Mieter gezahlt werden.

In der Rechnung müssen die Arbeitsleistungen getrennt mit der dazugehörigen Mehrwertsteuer ausgewiesen werden. Materialkosten sind nicht absetzbar. Der Rechnungsbetrag muss per Überweisung beglichen werden. So kann gegenüber dem Finanzamt nachgewiesen werden, dass die Rechnung tatsächlich bezahlt wurde. Gleichzeitig können Gewährleistungen leichter in Anspruch genommen werden. Die Rechnung wird gemeinsam mit der Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht.

Zusätzliche Ausgaben für Wohnungsreinigung oder Pflegehilfen können private Haushalte ebenfalls bis zu 600 Euro von der Steuer absetzen. Insgesamt können Privathaushalte damit ihre Steuerlast um bis zu 1200 Euro im Jahr senken. Bereits bestehende Regelungen sind davon nicht betroffen und bleiben erhalten. So wurden einfache Arbeiten wie das Anstreichen oder Tapezieren von Wänden auch schon früher steuerlich gefördert. cow

-

Zur Startseite