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Ein-Euro-GmbH

Das Unternehmen fürs kleine Geld

Erfolgsmodell Ein-Euro-GmbH: Bereits jede vierte neue Firma wird in der neuen Rechtsform begründet.
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Neuer Wirt. Christian Brandenburger ist einer der Chefs im Kreuzberger Café Morena. Dank der Rechtsform als Mini-GmbH brauchen die Betreiber wenig Kapital. Foto: Kitty Kleist-Heinrich
Das Café Morena, auch bekannt als Morena-Bar, ist eine feste Größe in Kreuzberg – schließlich besteht das Lokal zwischen Wiener Straße und Spreewaldplatz schon seit Jahrzehnten. An der gemütlich-rustikalen Atmosphäre hat sich wenig geändert, die größte Neuerung ist nur am Firmennamen abzulesen: Das Café ist seit März eine Mini-GmbH. Die amtliche Bezeichnung lautet „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“, abgekürzt: UG. Nach Einschätzung der Berliner Industrie- und Handelskammer (IHK) ist diese Rechtsform für Betriebe mit wenig Kapital „stark im Kommen“. Denn formal genügt als Gründungskapital zunächst ein symbolischer Euro; beim Café Morena sind es derzeit 500 Euro.

„Wir haben es Anfang dieses Jahres zu viert vom alten Besitzer übernommen“, sagt Mitbetreiber Christian Brandenburger. Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) war den neuen Wirten zu teuer, denn dafür hätten sie 25 000 Euro hinterlegen müssen. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts kam für sie auch nicht infrage, obwohl diese Rechtsform für kleinere Betriebe gedacht ist. „Aber bei einer GbR haftet man mit dem privaten Vermögen“, sagt Brandenburger. Die Lösung fiel zwei seiner Kollegen ein, die auch ein Steuerbüro betreiben: Erst kurz zuvor, im November 2008, hatten Bundesregierung und Bundestag die haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaften durch ein Gesetz zur Modernisierung des Gewerberechts ermöglicht.

„Damit wurde eine langjährige Forderung der IHK Berlin erfüllt“, sagt Melanie Bähr, Geschäftsführerin der Kammer. Bis dahin habe für „wenig kapitalintensive Gründungen“ eine Alternative zur britischen Rechtsform Limited (Ltd.) gefehlt. Auch diese kann man mit nur einem Euro Stammkapital eintragen lassen, doch gibt es einige Nachteile. Das britische Recht habe zahlreiche Existenzgründer „in der späteren unternehmerischen Praxis überfordert“ und „erhebliche Folgekosten“ wegen der dort zu erfüllenden Verpflichtungen verursacht, sagt Bähr.

So sieht es auch Rüdiger Grübler, Abteilungsleiter für Gewerbeförderung bei der Handwerkskammer Berlin: Zu den „Fallstricken“ der Limited-Rechtsform zählt er die Buchführungs- und Rechnungslegungspflicht in englischer Sprache. „Oft muss dafür eigens ein Agent eingeschaltet werden, viele sind dabei gelinkt worden“, sagt Grübler. Unternehmen mit „Ltd.“-Zusatz müssten außerdem damit rechnen, dass Geschäftspartner skeptisch und Banken bei der Kreditvergabe zögerlich seien. Vor diesem Hintergrund sei die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft „ein Signal des Gesetzgebers, nicht mehr in die Limited zu gehen“.

Seit der Gesetzesänderung vor 13 Monaten haben sich rund 1500 Gesellschaften als „UG“ ins Berliner Handelsregister eingetragen – das Spektrum reicht von Läden, Restaurants und Schönheitssalons bis zu Bürodienstleistern, Busreiseveranstaltern, Fahrschulen, Marketingagenturen, Investmentfirmen und Immobilienverwaltern. Relativ gering ist der Anteil von Handwerkern. Jede vierte GmbH werde bereits in der neuen Form gegründet, rechnet IHK–Geschäftsführerin Bähr vor und sieht darin die „eindrucksvolle Bestätigung“ für den großen Bedarf. Bundesweit gibt es rund 21 000 UG-Betriebe.

Doch auch bei deren Gründung ist einiges zu beachten. So warnt die IHK-Gewerberechtsexpertin Bettina Schönau davor, die Gesellschaft lediglich mit einem Euro Kapital auszustatten – dies könne bei unerwarteten finanziellen Belastungen zur sofortigen Insolvenz führen. Üblich seien Beträge um 1000 Euro, mitunter betrage das Gründungskapital sogar bis zu 15 000 Euro. Außerdem bleibe es nicht beim ursprünglichen Betrag: „Man muss das Kapital auffüllen, bis 25 000 Euro erreicht sind“ (siehe Infokasten).

Darüber hinaus ist der Ruf einer Mini-GmbH nicht immer besser als der einer britischen Limited. Auch die deutsche Rechtsform „zeigt nach außen, dass wenig Kapital vorhanden ist“, gibt Rüdiger Grübler von der Handwerkskammer zu bedenken. „Das ist nicht unbedingt geschäftsfördernd.“ Wer genügend Kapital besitze, gründe in der Regel noch immer eine klassische GmbH – zumal dabei auch Sachwerte wie Autos als Kapital angerechnet werden dürften, was bei der Mini-GmbH nicht möglich sei.

Die Kreuzberger „Morena“-Wirte haben damit keine Probleme. „Nach außen hin entsprechen wir einer normalen GmbH, der einzige Unterschied ist, dass wir nicht so viel Geld gebraucht haben“, urteilt Christian Brandenburger. Inklusive aller Gebühren habe die Firmengründung rund 2500 Euro gekostet. Als Hürde erwies sich nur, dass die Liberalisierung des GmbH-Rechts Anfang 2009 noch wenig bekannt war: „Der Notar kannte die UG nicht, und das Finanzamt hat uns den Zusatz durchgestrichen. Keiner konnte richtig Auskunft geben.“ Inzwischen kennen die Betreiber die Regelungen aber genau. Im Laufe der kommenden vier bis fünf Jahre wollen sie das Stammkapital ihrer Mini-GmbH wie vorgeschrieben aufstocken.

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 30.12.2009)
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Comment
von akula akula ist gerade offline | 30.12.2009 11:55 Uhr
Interessant
Interessant ist auch die gUG - wir denken darüber nach, uns dazu umzuwandeln. Auch sie ist eine gute Alternative zur gGmbH. Leider hört man über die UGs bisher nicht viel und es wird auch dauernd davon abgeraten, weil die Erfahrungen damit fehlen. Dennoch bleibt eine UG meistens jedoch die beste Form, wenn man wenig Kapital zur Verfügung.
Comment
von Beldar Beldar ist gerade offline | 3.1.2010 0:25 Uhr
sehr interessant...
...denn, man kann es auch anders machen! Wie? Ganz einfach!
Man macht einfach einen "Club" auf illegaler Basis auf, kassiert nicht Eintrittsgelder, Einnahemen aus Getränken und Sponsorengelder, betreibt diesen jahrelang am Fiskus vorbei und wenn man erwischt wird, zahlt man einen kleinen "Obolus" ans Finanzamt und bekommt noch als Sahnehäubchen eine Konzession. Toll nicht?
Auf der anderen Seite werden vom Fiskus Betriebe zugemacht, weil sie keine Einkommensteuererklärung abgegeben haben. Das FA schätzt diese gigantomanisch hoch und unrealistisch ein.Meist kleine Betriebe,die aus eigener Kraft bestehen wollten, ohne ICH-AG Hintergrund, ohne Subvention. Selbst erlebt!

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