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Finanzen

Sondersteuern auf Boni sind erlaubt

Eine Bonisteuer - Angela Merkel hatte das als "charmante Idee" bezeichnet, aber für nicht umsetzbar gehalten. Ein Gutachten des Bundestages widerspricht ihr. Dennoch fraglich, ob diese Sondersteuer nicht als unzulässig gelten könnte, da Banker auf ihre Boni bereits Einkommenssteuer zahlen.
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Gegen die Gier und gegen eine zu riskante Geschäftspolitik richten sich die Versuche der Politik, exorbitante Bezüge von Bankern zu verhindern. Am weitesten gingen bislang die Briten mit einer Art Strafsteuer auf Boni. - Foto: dpa
Berlin - Das Grundgesetz erlaubt dem Gesetzgeber durchaus, Sondersteuern auf Banker-Boni zu erheben. Das geht aus einem dem „Handelsblatt“ vorliegenden Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages hervor und widerspricht damit Äußerungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Laut dem von der FDP in Auftrag gegebenen Gutachten hängt die Frage, ob eine Sondersteuer verfassungsgemäß ist oder nicht, lediglich „von der konkreten gesetzgeberischen Umsetzung“ ab. Möglichkeiten dafür gäbe es. Der Gesetzgeber müsste die Strafsteuer von anderen Steuern „trennscharf und nachvollziehbar“ abgrenzen. Zudem müsste der „konkrete Lenkungszweck“ der Sondersteuer für Bankmanager erklärt werden, lautet das Fazit des Gutachtens.

Das von den Liberalen angeforderte Papier widerspricht damit Einschätzungen von Bundeskanzlerin Merkel. Sie hatte die Sondersteuer in Großbritannien vor kurzem zwar als „charmante Idee“ bezeichnet, eine Einführung in Deutschland aber aus verfassungsrechtlichen Gründen abgelehnt. Die Kanzlerin setzt stattdessen auf eine internationale Börsentransaktionssteuer. Sie wurde darin am Wochenende von CSU-Chef Horst Seehofer unterstützt. Auch Bundespräsident Horst Köhler findet es „angemessen“, wenn die Finanzwelt sich der Schadensbegleichung nicht verweigert.

Der Wissenschaftliche Dienst hält die rechtlichen Ansichten Merkels offenbar für übereilt und macht die Prüfung von einem konkreten Gesetz abhängig: „Eine umfassende grundgesetzliche Überprüfung kann nur bei Kenntnis des Sachverhalts, also eines gesetzgeberischen Vorschlags, erfolgen“, heißt es im Gutachten. Der Wissenschaftliche Dienst geht zwar davon aus, dass „die Einschränkung der Sondersteuer auf Bankmanager, also auf eine bestimmte Berufsgruppe, Schwierigkeiten bereiten könnte“. Um einen Verstoß etwa gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes zu vermeiden, schlägt er als Lösung vor, den Lenkungszweck der Sondersteuer „gewichtig und nachvollziehbar“ zu begründen und „trennscharf und nachvollziehbar“ von anderen Steuern abzugrenzen. Das deutsche Steuerrecht verfolge „zulässigerweise Lenkungsziele“, heißt es im Gutachten. Schwierigkeiten könnte es allerdings geben, wenn die Sondersteuer als „unzulässige Doppelbesteuerung“ eingestuft werden würde. Die ausgezahlten Boni zählten zum Einkommen des Bankmanagers und unterliegen bereits der Einkommensteuer.

In Großbritannien müssen Banker auf ihre Boni bereits eine Sondersteuer zahlen. Demnach werden Bonuszahlungen von mehr als 27 500 Euro mit einer einmaligen Steuer von 50 Prozent belegt, die zunächst bis April 2010 gilt. Auch Frankreich plant einen solchen Schritt. In Deutschland ist die Sondersteuer umstritten. Aus Sicht von Norbert Walter, Chefvolkswirt der Deutschen Bank, sind sie keine sinnvolle Option. „Strafsteuern auf Banker-Boni sind ordnungspolitisch unvernünftig, auch wenn ich die Diskussion angesichts der finanziellen Folgen der Finanzkrise verstehen kann“, sagte Walter. Der Bundestag hatte im Sommer ein „Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung“ beschlossen, das Boni- Exzesse eindämmen soll. Die Finanzbranche hat sich zudem verpflichtet, Regeln der 20 wichtigsten Wirtschaftsländer bereits für 2009 anzuwenden: Schon gewährte Boni können zurückgefordert werden und die Vergütung muss langfristigen Erfolgskriterien folgen. HB



(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 28.12.2009)
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Kommentare [ 8 ] Kommentar hinzufügen »

Comment
von peterchen peterchen ist gerade offline | 28.12.2009 9:24 Uhr
Ich verstehe die Debatte nicht
Ein völlig sauberer und verfassungsrechtlich unangreifbarer Weg zur Besteuerung überhoher Bezüge - seien es Boni oder sonstige Einkünfte - wäre es, die steuerliche Absetzbarkeit von Zahlungen an Mitarbeiter eines Unternehmens als Betriebsausgaben mit einer absoluten Oberkante pro Mitarbeiter zu deckeln - über die Höhe kann trefflich diskutiert werden. M.E. wären 500.000 € jährlich angemessen.
Das würde dazu führen, daß der Manager namens Überflieger mit seinem Unternehmen was auch immer für ein Gehalt vereinbaren kann. Die Beteiligung der Allgemeinheit an den Kosten seines Vertrages über die Absetzbarkeit von der Steuer führt dazu, daß das Unternehmen die Kosten vollständig aus der eigenen Tasche bezahlen müßte.
Dazu käme dann noch die individuelle Besteuerung des Managers, die ohnehin anfällt, wobei fraglich ist (aber gesondert diskutiert gehörte), ob die gegenwärtige Deckelung der Spitzensteuersätze in dieser Form auch sein muß oder nicht auch deutlich erhöhte Spitzensteuersätze eingeführt gehören.
Mit diesen Regelungen hätte man dem ausufernden Boni-Unwesen schon mal deutliche Bremsen angelegt und bräuchte keine verfassungsmäßig heikle Sonderbesteuerung.
Nur leider habe ich bei den Tigerenten nicht viel Hoffnung, daß es zu einer einkommensangemessenen Besteuerung kommt. Lieber begünstigt man auf Pump die eigene Klientel, um von Anfang an unhaltbare und unvernünftige Wahlkampfversprechen zu Lasten der Staatskasse zu verwirklichen.
Die Zeche zahlen noch unsere UrUrenkel ab und werden Tante Angela und Onkel Guido unendlich dankbar für diese dann historische Erblast sein.
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von derbrenner derbrenner ist gerade offline | 28.12.2009 14:06 Uhr
ich muß immer noch den kopf schütteln,
über das in seiner einfältigkeit und deplatziertheit unübertroffene statement merkels zu diesem thema: "eine charmante idee".

und dem chefvolkswirt der deutschen bank möchte ich sagen: wer spricht denn (außer ihnen) von einer
STRAFsteuer??
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von gehirnstein gehirnstein ist gerade offline | 28.12.2009 15:09 Uhr
aber hallo !
Ihr könnt doch nicht ernsthaft erwarten das Fr. Merkel die Leute mit Steuern belegt, mit denen sie im Kanzleramt Geburtstagspartys feiert.
Es ist doch viel besser die unteren 90% der Einkommen, zum lösen der "Bankenkriese" heranzuziehen, weil man mit dem Pöbel nichts zu tun hat.
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von pascal66 pascal66 ist gerade offline | 28.12.2009 15:29 Uhr
Legale Korruption...
...nennt das der Verfassungsrechtler von Arnim - nämlich die Gesetze während der eigenen Amtszeit zu schaffen (in diesem Falle zu unterlassen), die nach dem eigenen Ausscheiden, meist schon vorher, das betreffende Kartell, den zukünftigen Monopolisten oder den zukünftigen Arbeitgeber so richtig ins Geschäft bringen...

(So geschehen bei Müller, Schröder mit Gazprom usw., vielleicht in einigen Jahren ein gutdotierter Berater-Posten bei der DB für Angela?)
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von netzleser netzleser ist gerade offline | 28.12.2009 16:01 Uhr
Auf Sekt, Zigaretten, etc...
...bezahlen wir doch auch jeweils doppelt Steuer. Wo liegt also das Problem, Banker-Boni stärker zu versteuern? Warum eigentlich nur Banker-Boni? 60 % Sondersteuer auch auf Manager-Boni anderer Wirtschaftszweige zugunsten der Städte und Kommunen wäre doch nur gerecht.
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von dali dali ist gerade online | 28.12.2009 21:54 Uhr
Ihr denkt immer viel zu kompliziert
die sollen Boni zahlen bis die Heide wackelt,
aber bitte aus den Dividenden,
dann nämlich sind die nicht mehr als "Betriebeskosten" absetzbar.
Heute zahlt doch der Staat (fast) 50% dieser Gehälter...
Comment
von remember remember ist gerade offline | 28.12.2009 23:04 Uhr
Ich fürchte.....
die Politik ist neidisch auf diese Sonderzahlungen. Es bietet sich folglich an, wenn diese besonders besteuert werden, da Steuern nicht zweckgebunden sind. So kann man dann doch gleich wieder etwas für die verarmten Politiker in Deutschland anrichten.

Guten Appetit!
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von auswanderer auswanderer ist gerade offline | 29.12.2009 16:38 Uhr
Mein Opa
hat 48 Jahre sich den Buckel krumm gemacht, gut verdient und auf sein erwirtschaftetes Einkommen Steuern bezahlt - und jetzt muss er auf seine Rente auch wieder Steuern bezahlen !!

--Dennoch fraglich, ob diese Sondersteuer nicht als unzulässig gelten könnte, da Banker auf ihre Boni bereits Einkommenssteuer zahlen--

....wo ist den hier der Unterschied, wenn denn die Banker nicht zahlen sollten ??

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