Eine Bonisteuer - Angela Merkel hatte das als "charmante Idee" bezeichnet, aber für nicht umsetzbar gehalten. Ein Gutachten des Bundestages widerspricht ihr. Dennoch fraglich, ob diese Sondersteuer nicht als unzulässig gelten könnte, da Banker auf ihre Boni bereits Einkommenssteuer zahlen.
Berlin - Das Grundgesetz erlaubt dem Gesetzgeber durchaus, Sondersteuern auf Banker-Boni zu erheben. Das geht aus einem dem „Handelsblatt“ vorliegenden Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages hervor und widerspricht damit Äußerungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Laut dem von der FDP in Auftrag gegebenen Gutachten hängt die Frage, ob eine Sondersteuer verfassungsgemäß ist oder nicht, lediglich „von der konkreten gesetzgeberischen Umsetzung“ ab. Möglichkeiten dafür gäbe es. Der Gesetzgeber müsste die Strafsteuer von anderen Steuern „trennscharf und nachvollziehbar“ abgrenzen. Zudem müsste der „konkrete Lenkungszweck“ der Sondersteuer für Bankmanager erklärt werden, lautet das Fazit des Gutachtens.
Das von den Liberalen angeforderte Papier widerspricht damit Einschätzungen von Bundeskanzlerin Merkel. Sie hatte die Sondersteuer in Großbritannien vor kurzem zwar als „charmante Idee“ bezeichnet, eine Einführung in Deutschland aber aus verfassungsrechtlichen Gründen abgelehnt. Die Kanzlerin setzt stattdessen auf eine internationale Börsentransaktionssteuer. Sie wurde darin am Wochenende von CSU-Chef Horst Seehofer unterstützt. Auch Bundespräsident Horst Köhler findet es „angemessen“, wenn die Finanzwelt sich der Schadensbegleichung nicht verweigert.
Der Wissenschaftliche Dienst hält die rechtlichen Ansichten Merkels offenbar für übereilt und macht die Prüfung von einem konkreten Gesetz abhängig: „Eine umfassende grundgesetzliche Überprüfung kann nur bei Kenntnis des Sachverhalts, also eines gesetzgeberischen Vorschlags, erfolgen“, heißt es im Gutachten. Der Wissenschaftliche Dienst geht zwar davon aus, dass „die Einschränkung der Sondersteuer auf Bankmanager, also auf eine bestimmte Berufsgruppe, Schwierigkeiten bereiten könnte“. Um einen Verstoß etwa gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes zu vermeiden, schlägt er als Lösung vor, den Lenkungszweck der Sondersteuer „gewichtig und nachvollziehbar“ zu begründen und „trennscharf und nachvollziehbar“ von anderen Steuern abzugrenzen. Das deutsche Steuerrecht verfolge „zulässigerweise Lenkungsziele“, heißt es im Gutachten. Schwierigkeiten könnte es allerdings geben, wenn die Sondersteuer als „unzulässige Doppelbesteuerung“ eingestuft werden würde. Die ausgezahlten Boni zählten zum Einkommen des Bankmanagers und unterliegen bereits der Einkommensteuer.
In Großbritannien müssen Banker auf ihre Boni bereits eine Sondersteuer zahlen. Demnach werden Bonuszahlungen von mehr als 27 500 Euro mit einer einmaligen Steuer von 50 Prozent belegt, die zunächst bis April 2010 gilt. Auch Frankreich plant einen solchen Schritt. In Deutschland ist die Sondersteuer umstritten. Aus Sicht von Norbert Walter, Chefvolkswirt der Deutschen Bank, sind sie keine sinnvolle Option. „Strafsteuern auf Banker-Boni sind ordnungspolitisch unvernünftig, auch wenn ich die Diskussion angesichts der finanziellen Folgen der Finanzkrise verstehen kann“, sagte Walter. Der Bundestag hatte im Sommer ein „Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung“ beschlossen, das Boni- Exzesse eindämmen soll. Die Finanzbranche hat sich zudem verpflichtet, Regeln der 20 wichtigsten Wirtschaftsländer bereits für 2009 anzuwenden: Schon gewährte Boni können zurückgefordert werden und die Vergütung muss langfristigen Erfolgskriterien folgen. HB
(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 28.12.2009)
Kommentare [ 8 ] Kommentar hinzufügen »
Das würde dazu führen, daß der Manager namens Überflieger mit seinem Unternehmen was auch immer für ein Gehalt vereinbaren kann. Die Beteiligung der Allgemeinheit an den Kosten seines Vertrages über die Absetzbarkeit von der Steuer führt dazu, daß das Unternehmen die Kosten vollständig aus der eigenen Tasche bezahlen müßte.
Dazu käme dann noch die individuelle Besteuerung des Managers, die ohnehin anfällt, wobei fraglich ist (aber gesondert diskutiert gehörte), ob die gegenwärtige Deckelung der Spitzensteuersätze in dieser Form auch sein muß oder nicht auch deutlich erhöhte Spitzensteuersätze eingeführt gehören.
Mit diesen Regelungen hätte man dem ausufernden Boni-Unwesen schon mal deutliche Bremsen angelegt und bräuchte keine verfassungsmäßig heikle Sonderbesteuerung.
Nur leider habe ich bei den Tigerenten nicht viel Hoffnung, daß es zu einer einkommensangemessenen Besteuerung kommt. Lieber begünstigt man auf Pump die eigene Klientel, um von Anfang an unhaltbare und unvernünftige Wahlkampfversprechen zu Lasten der Staatskasse zu verwirklichen.
Die Zeche zahlen noch unsere UrUrenkel ab und werden Tante Angela und Onkel Guido unendlich dankbar für diese dann historische Erblast sein.
und dem chefvolkswirt der deutschen bank möchte ich sagen: wer spricht denn (außer ihnen) von einer
STRAFsteuer??
Es ist doch viel besser die unteren 90% der Einkommen, zum lösen der "Bankenkriese" heranzuziehen, weil man mit dem Pöbel nichts zu tun hat.
(So geschehen bei Müller, Schröder mit Gazprom usw., vielleicht in einigen Jahren ein gutdotierter Berater-Posten bei der DB für Angela?)
aber bitte aus den Dividenden,
dann nämlich sind die nicht mehr als "Betriebeskosten" absetzbar.
Heute zahlt doch der Staat (fast) 50% dieser Gehälter...
Guten Appetit!
--Dennoch fraglich, ob diese Sondersteuer nicht als unzulässig gelten könnte, da Banker auf ihre Boni bereits Einkommenssteuer zahlen--
....wo ist den hier der Unterschied, wenn denn die Banker nicht zahlen sollten ??