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Wege aus der Schuldenfalle

Immer mehr Menschen können ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen. Besonders viele Berliner sind betroffen. Doch es gibt Hoffnung
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Es sah so gut aus für die Familie Mann (Name geändert). Sven und Cordula hatten gute Jobs. Dann wurde Tochter Lara geboren, und Cordula blieb zu Hause. Die Familie kehrte ihrer Mietwohnung in Berlin-Schöneberg den Rücken und baute sich ein Haus in Stahnsdorf – auf Pump. Dann verlor Sven seinen Arbeitsplatz. Von da an ging alles schief. Die Raten für das Haus konnten die Manns nicht mehr bezahlen. Um das Hypothekendarlehen zu bedienen, besorgte sich die Familie teure Kredite von windigen Finanzinstituten. Statt in Berlin oder Potsdam kauften sie im Versandhandel ein – gegen Rechnung, um sich ein wenig Luft zu verschaffen. Doch dann häuften sich die Mahnungen. Cordula wurde alles zu viel. Sie ließ sich scheiden und verlangte Unterhalt für sich und das Kind. Jetzt ist Sven pleite. Wie Millionen andere auch.

Berlin – ein Schuldenghetto? Rund 7,2 Millionen Menschen sind nach Einschätzung der Wirtschaftsauskunftei Creditreform überschuldet und können ihre laufenden Verpflichtungen nicht mehr erfüllen. Und es werden ständig mehr: Während die Firmenpleiten sinken, nehmen die Verbraucherinsolvenzen dramatisch zu. Besonders betroffen ist Berlin. In der Hauptstadt liegt die Schuldnerquote bei 15,2 Prozent und damit doppelt so hoch wie in Bayern. Die Hauptstadt drohe zu einem „Schuldenghetto“ zu werden, warnt Creditreform: Je höher die Schuldenquote sei, desto mehr Fälle kämen erfahrungsgemäß hinzu.

Viele Gründe. Schuldnerberater kennen die Gründe, die zum Absturz führen: Arbeitslosigkeit, Trennungen und Scheidungen sind oft der Anfang vom Ende. Wer ohnehin nur ein geringes Einkommen hat, dem wachsen die Verbindlichkeiten schnell über den Kopf. Aber auch einstige Gutverdiener sind gefährdet, vor allem, wenn sie sich selbstständig machen und scheitern.

Erster Schritt: Haushaltsplan. Wer merkt, dass er nicht über die Runden kommt, sollte auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken. Denn je länger man wartet, desto schlimmer wird das Problem. Schuldnerberater empfehlen: Stellen Sie einen Haushaltsplan auf und schreiben Sie alle Einnahmen und Ausgaben auf. Machen Sie anschließend eine Liste aller Gläubiger und Verbindlichkeiten.

Zweiter Schritt: Beraten lassen. Danach haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Sie können versuchen, sich selbst mit Ihren Gläubigern außergerichtlich zu einigen. Das dürfte aber schwierig sein. Besser ist es, sich an eine der staatlich anerkannten Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen zu wenden, die für Sie die Verhandlungen übernehmen. 20 Anlaufstellen gibt es – über das gesamte Berliner Stadtgebiet verteilt. Die Betreuung ist kostenlos, allerdings müssen Sie für die Beratung im Rahmen des Insolvenzverfahrens mit langen, oft mehrmonatigen Wartezeiten rechnen. Schneller ist der Zugang zu einem Rechtsanwalt, der sich mit Privatinsolvenzen befasst.

Dritter Schritt: Insolvenzverfahren. Sollten sich die Gläubiger nicht auf eine außergerichtliche Einigung einlassen, können sowohl die staatlich anerkannten Beratungsstellen als auch die Anwälte dem Schuldner eine entsprechende Bescheinigung ausstellen. Diese ist nötig, um beim Insolvenzgericht das sogenannte Verbraucherinsolvenzverfahren zu beantragen. Steht der Schuldner dieses Verfahren durch, werden ihm am Ende alle Schulden erlassen. „Mit der Restschuldbefreiung wird der Schuldner wieder wirtschaftlich handlungsfähig“, sagt Claus Richter von der Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung in Berlin.

Sechs Jahre Wohlverhalten. Bis dahin muss er jedoch einiges tun. Nach Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens darf sich der Schuldner sechs Jahre lang nichts zuschulden kommen lassen. „Man muss arbeiten gehen oder sich zumindest ernsthaft um einen Arbeitsplatz bemühen“, betont Richter.

Pfändungsschutz. Ein Treuhänder, meist ein Rechtsanwalt, übernimmt die Verwaltung des Einkommens – so weit welches da ist. Er verteilt den pfändbaren Teil der Bezüge gleichmäßig auf die Gläubiger. Wer arbeiten geht, darf 989 Euro für sich behalten. Ab einem Nettoverdienst von 990 Euro kann gepfändet werden, wie viel, hängt von den Unterhaltsverpflichtungen des Schuldners ab. Vom Zugriff der Gläubiger geschützt sind auch Riester-Renten und unter Umständen Betriebsrenten. Auch Geld, das man in einer Sterbefallversicherung zurückgelegt hat, ist in engen Grenzen unantastbar.

Keine Einzelvollstreckungen mehr. Der Treuhänder schützt den Schuldner davor, dass Gläubiger auf eigene Faust versuchen, Gehalt zu pfänden oder Guthaben auf dem Girokonto zu beschlagnahmen. Das ist wichtig für all die, die noch Arbeit haben. Denn Arbeitgeber mögen regelmäßige Pfändungsversuche gar nicht gern. Und auch Banken nehmen Kontenpfändungen gern zum Anlass, die Geschäftsbeziehung zu beenden.

Kontokündigung vermeiden. Für viele Schuldner wird es schwierig, dann ein neues Konto zu bekommen, selbst eines, das nur auf Guthabenbasis geführt wird. Denn obwohl die Banken- und Sparkassenverbände eine entsprechende Selbstverpflichtung abgegeben haben, blitzen mittellose Bürger am Schalter meist ab. Mit ernsten Konsequenzen: Ohne Konto wird es schwierig, einen Arbeitsplatz zu bekommen, eine Wohnung oder einen Stromvertrag. Selbst Sozialleistungen werden oft nur noch bargeldlos überwiesen. Hinzu kommt: Wer Rechnungen per Bareinzahlung begleicht, zahlt deutlich höhere Gebühren als ein Kontoinhaber.

Verfahrenskosten. Zwischen 1000 und 3000 Euro fallen beim Insolvenzverfahren an Verfahrenskosten an, zahlen muss der Schuldner. Hat dieser kein Geld, kann die Forderung gestundet werden. Dann springt zunächst die Landeskasse ein. Das Land versucht jedoch, zumindest einen Teil des Geldes vom Schuldner zurückzubekommen – bis zu vier Jahre nach Erteilung der Restschuldbefreiung muss der Schuldner mit Rückforderungen rechnen.

Verbraucher und Unternehmer können ihre Fragen zur Insolvenz am heutigen Montag bei unserer Telefonaktion stellen. Details finden Sie unten auf dieser Seite.
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