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Strommarkt

BGH beschränkt Marktmacht von Eon

Genugtuung für Stromkunden: Der Stromkonzern Eon darf seine Beteiligungen an Stadtwerken nicht ausbauen, so urteilte der Bundesgerichtshof. Bärbel Höhn fürchtet, dieser Schritt könne zu spät für die Verbraucher kommen.
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Zu wenig Anbieter. Eon Und RWE dominieren den Strommarkt. - Foto: dpa
Karlsruhe / Düsseldorf  -  Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Wettbewerb auf dem deutschen Strommarkt gestärkt. Die beiden Marktführer Eon und RWE hätten in Deutschland eine marktbeherrschende Stellung, entschied das Gericht am Dienstag in Karlsruhe. Mit seiner ersten Grundsatzentscheidung seit der Liberalisierung des Strommarkts im Jahre 1998 untersagte der BGH-Kartellsenat dem Düsseldorfer Eon-Konzern eine Minderheitsbeteiligung an den Stadtwerken Eschwege. Eon verwies in einer Stellungnahme darauf, das Urteil beruhe auf der Lage des Jahres 2003, inzwischen hätten sich die Verhältnisse geändert.

Die Grünen-Politikerin Bärbel Höhn begrüßte die Entscheidung. „Wer die Marktmacht von Eon und RWE einschränken will, muss auch bei ihrer Entflechtung mit den Stadtwerken ansetzen“, hieß es in einer Stellungnahme Höhns, die gleichzeitig dem Bundeskartellamt vorwarf, „viel zu spät die Reißleine bei Beteiligungen der großen Energieversorger an Stadtwerken gezogen“ zu haben. „Die Energielandschaft hat sich schon deutlich geändert“, argumentierte dagegen ein Eon-Sprecher. Auf den Ebenen Erzeugung, Verteilung und Endkundengeschäft sei einiges in Bewegung gekommen. So habe Eon mit der EU die Abgabe von Leitungsnetzen und Kraftwerkskapazitäten vereinbart.

Nach den Worten des Karlsruher Gerichts verfolgen Eon und RWE als Marktführer die Strategie, an zahlreichen Stadtwerken und sonstigen Stromversorgern Minderheitsbeteiligungen zu erwerben, um ihre Absatzgebiete zu sichern. Zusammen halten sie nach BGH-Angaben schon jetzt Beteiligungen an mehr als 200 Unternehmen. „Zusätzliche Beteiligungen würden den Wettbewerb weiter einschränken“, entschied der BGH. Höhn zufolge sind die vier größten Energieversorger (Eon, RWE, Vattenfall und EnBW) an 40 Prozent der Stadtwerke beteiligt. Über diese Beteiligungen würde der Absatz gesichert, auch weil die Konzerne „Einblick in die Angebote von Konkurrenten bekommen“, sagt Höhn. Inklusive des eigenen Endkundengeschäfts hätten die großen Vier die Kontrolle oder zumindest „großen Einfluss auf 80 Prozent des deutschen Stromabsatzes“.

Im konkreten Fall wollte Eon 33 Prozent an den Stadtwerken Eschwege übernehmen. Die Kartellwächter untersagten dies im Jahr 2003. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf bestätigte das Verbot im vergangenen Jahr. Das OLG war zu dem Schluss gekommen, dass die beiden Konzerne marktbeherrschend seien. Dem schloss sich der BGH an. Seinem Beschluss zufolge besteht in Deutschland für Strom ein marktbeherrschendes „Oligopol“ von Eon und RWE. Ursache dafür sei unter anderem die geringe Kapazität der „Kuppelstellen“ an den Grenzen, über die Strom nach Deutschland geleitet werden kann. Deshalb könnten ausländische Stromanbieter auf dem deutschen Markt kaum Wettbewerbsdruck entfalten. dpa/Tsp

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 12.11.2008)
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Kommentare [ 3 ] Kommentar hinzufügen »

Comment
von wilfriedsoddemann wilfriedsoddemann ist gerade offline | 12.11.2008 15:48 Uhr
Bärbel Höhn Spezialistin für eon, RWE und alles andere ... Populistische
Bärbel Höhn springt auf wirklich jedes Thema! Ihrem Chauffeur sagt sie: "Fahren Sie mich irgendwo hin! Ich werde überall gebraucht!" Mitnichten.

Dipl.-Ing. Wilfried Soddemann.
Comment
von dali dali ist gerade online | 13.11.2008 10:31 Uhr
@wolfried,
man muss Bärbel Höhn ja nun nicht unbedingt mögen,
kann ihr aber ganz sicher nicht die umwelt- und energiepolitische Kompetenz absprechen. auch der reichlich deplazierte Hinweis auf einen "Cauffeur" ist widersinnig, sie fährt nahezu ausschließlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln...
Comment
von wilfriedsoddemann wilfriedsoddemann ist gerade offline | 2.12.2008 19:02 Uhr
@ dali
Auch Dienstwagen sind öffentliche Verkehrsmittel, nur nicht frei zugänglich.

Bärbel Höhn ohne inhaltliche Ausrichtung

Bärbel Höhn hat nur die Macht im Sinn. Die inhaltliche Ausrichtung fehlt ihr. Umwelt-, Verbraucher- und Gesundheitsschutz sind ihr egal. Das Staatliche Veterinäruntersuchungsamt Krefeld hatte 2004 in fertig aufbereitetem Trinkwasser aus der Region Aachen in 20% der Proben Rotaviren gefunden. Bärbel Höhn hatte nicht nur nicht gehandelt. Sie drückte mit aller Gewalt den Deckel auf den Topf und ließ die realen Probleme ungelöst, zu Lasten der Menschen, die weiterhin den Krankheitserregern im Trinkwasser ausgesetzt sind. Zu einer solchen Politikerin kann man kein Vertrauen haben. Wir verdienen weit bessere, ehrliche Politiker!

Initiative ist für Bärbel Höhn ein Fremdwort

Bärbel Höhn hat noch nie die Diskussion zu einer Sachfrage eröffnet. Sie ist die perfekte Trittbrettfahrerin, die Laut gibt, sobald Probleme öffentlich diskutiert werden, dann aber ganz laut!

Und dann noch das hier: Ran an die Macht, egal wie und mit wem! Auf Koalitionsaussagen im üblichen Sinne wollen die Grünen bei der Bundestagswahl im September 2009 wie auch bei der Landtagswahl 2010 in NRW verzichten. Die Lage habe sich mit dem Aufkommen der Linkspartei verändert. Deshalb wollen sich die Grünen die Option für eine rot-rot-grüne Koalition nicht frühzeitig verbauen. Das Lagerdenken ist vorbei.

Dipl.-Ing. Wilfried Soddemann
Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz BBU e.V.
Vorstand für Umwelt und Gesundheit
Whistleblower-Netzwerk e.V. Beisitzer im Vorstand

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