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Weihnachten

Kein Anspruch auf Umtausch von Geschenken

Wer ein Weihnachsgeschenk umtauschen möchte, ist auf den guten Willen des Händlers angewiesen. Zu welchen Konditionen das geschieht, ist jedoch unterschiedlich.
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Wer ein Weihnachsgeschenk umtauschen möchte, ist auf den guten Willen des Händlers angewiesen. „Grundsätzlich sind die Verbraucher an den Kauf gebunden“, warnt Carolin Uhrig von der Verbraucherzentrale Düsseldorf. Allerdings habe es sich eingebürgert, dass Händler Ware aus Kulanz zurücknehmen. Zu welchen Konditionen das geschieht, ist jedoch unterschiedlich. Manche Geschäfte geben das Geld zurück, andere tauschen die Geschenke nur gegen Ware oder einen Gutschein um. Natürlich müssen die Sachen ungetragen oder unbenutzt sein. Oft werden Artikel nur in der Originalverpackung zurückgenommen, oder die Etiketten müssen noch vorhanden sein. Anders ist der Fall, wenn die Ware defekt oder beschädigt ist. Dann kann man innerhalb von zwei Jahren reklamieren. dpa

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 28.12.2009)
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