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ABBRUCHARBEITER: Qualitätsmerkmal für die Betriebe

Mit etwa 10 000 Beschäftigten ist das Abbruchgewerbe der kleinste der sechs Wirtschaftszweige, für den es einen tariflichen Mindestlohn gibt. Hier wurde das Mindestentgelt im April 2004 eingeführt.

Mit etwa 10 000 Beschäftigten ist das Abbruchgewerbe der kleinste der sechs Wirtschaftszweige, für den es einen tariflichen Mindestlohn gibt. Hier wurde das Mindestentgelt im April 2004 eingeführt. Eine aktuelle Verlängerung und Erhöhung ist beim Arbeitsminister beantragt, die Zustimmung steht noch aus. Rückwirkend zum 1. September soll der neue Mindestlohn für Facharbeiter dann bei 11,96 Euro (West) und im Osten bei 10,16 Euro liegen. Die Arbeitgeber hätten ursprünglich Vorbehalte gegen den Mindestlohn gehabt, inzwischen werde er aber auch als ein Qualitätsmerkmal für die Betriebe wahrgenommen, heißt es beim Deutschen Abbruchverband. Auch positiv: Die Lohn-Kontrollen der Behörden funktionierten gut. ysh

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