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Wirtschaft: Abfindung für Minderheitsaktionäre

Das Bundesjustizministerium will für eine schnellere Klärung der Abfindungsansprüche sorgen, die Minderheitsaktionäre unter anderem nach Fusionen geltend machen können. Dazu soll das so genannte Spruchverfahren neu geordnet werden, mit dem die Kleinaktionäre ihre Abfindung für den Verlust ihrer Anteile vor Gericht überprüfen lassen können.

Das Bundesjustizministerium will für eine schnellere Klärung der Abfindungsansprüche sorgen, die Minderheitsaktionäre unter anderem nach Fusionen geltend machen können. Dazu soll das so genannte Spruchverfahren neu geordnet werden, mit dem die Kleinaktionäre ihre Abfindung für den Verlust ihrer Anteile vor Gericht überprüfen lassen können. Diese Verfahren dauern oft zehn Jahre und länger. "Viele Gerichte sind überfordert und schieben die Sache gerne auf die lange Bank", sagt Michael Hoffmann-Becking, Vorsitzender des Handelsrechtsausschusses im Deutschen Anwaltverein (DAV). Der Anspruch der Aktionäre werde während der Verfahrensdauer verzinst. Für die Unternehmen würden die Verfahren dadurch aber oft zu einem "unkalkulierbaren Risiko". Um die Verfahrensdauer abzukürzen, sollen die Gerichte künftig nicht mehr die gesamte Unternehmensbewertung, sondern nur konkret bemängelte Punkte prüfen lassen. Dringlichkeit erhält das Gesetzesvorhaben durch die Einführung des so genannten "Squeeze Out": Ab dem 1. Januar 2002 können Aktionäre mit mehr als 95 Prozent Minderheitsaktionäre gegen Abfindung aus dem Unternehmen drängen.

ms

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