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Wirtschaft: Abgasuntersuchung mit Folgen - wer zahlt im Schadensfall?

Entgegen landläufiger Meinung ist die gesetzlich vorgeschriebene Abgasuntersuchung nicht völlig ungefährlich. Es können Schäden vor allem am Motor, aber auch am Getriebe auftreten.

Entgegen landläufiger Meinung ist die gesetzlich vorgeschriebene Abgasuntersuchung nicht völlig ungefährlich. Es können Schäden vor allem am Motor, aber auch am Getriebe auftreten. Ob betroffenen Fahrzeugbesitzern Schadensersatzansprüche zustehen, hatte das Bremer Landgericht in einem Fall zu klären.

Ein Taxiunternehmer ließ an seinem mit einem Automatikgetriebe ausgestatteten PKW eine Abgasüberprüfung beim TÜV Bremerhaven vornehmen. Kurz nachdem er das Gelände der Prüfstelle verlassen hatte, blieb das Fahrzeug mit einem Getriebeschaden liegen. Die Reparaturkosten von knapp 7000 Mark verlangte der Droschkenbesitzer vom Land Bremen erstattet.

Der Fall wäre einfach zu lösen gewesen, wenn der Schaden auf Fehler des TÜV-Mitarbeiters bei der Untersuchung hätte zurückgeführt werden können. Für fehlerhaftes Verhalten ihrer Beschäftigten ist stets die Untersuchungsstelle verantwortlich. Beispiel: Ein betriebskalter Motor wird übermäßig belastet, weil vergessen wurde, die Temperatur zu messen, bevor der Motor auf die sogenannte Abregeldrehzahl beschleunigt wird. Für dabei entstehende Schäden hat das zuständige Bundesland im Wege der Staatshaftung einzustehen.

Die in Rede stehende Abgasüberprüfung ist vorschriftsmäßig unter Beachtung der technischen Hinweise des Fahrzeugherstellers durchgeführt worden. Gleichwohl bestätigten die Richter den Schadensersatzanspruch. Da die StraßenverkehrszulassungsOrdnung Halter von Kraftfahrzeugen zur jährlichen Abgasuntersuchung verpflichtet, handelt es sich hierbei um eine hoheitliche (staatliche) Maßnahme, die auf die Rechtsposition des Eigentümers einwirkt. Die Juristen sprechen von der Anspruchsgrundlage des enteignenden Eingriffs.

Führen hoheitliche Maßnahmen zu Nebenfolgen und Nachteilen, die die Schwelle des enteignungsrechtlich Zumutbaren überschreiten, ist Ersatz zu leisten. Daher ist bei Abgasuntersuchungen zwar die kurzfristige starke Belastung des Motors hinzunehmen, nicht jedoch ein schwerer Folgeschaden, wie er in diesem Fall am Getriebe der Taxe aufgetreten ist, argumentieren die Richter (LG Bremen AZ: 3 O 851 / 97).

Der in dem Prozess hinzugezogene Sachverständige führte übrigens aus, dass die Abgasuntersuchung lediglich in wenigen Einzelfällen bei Fahrzeugen mit Automatikgetriebe zu einem Getriebeschaden führen kann. Häufiger kommt es vor, dass ein bereits vorhandener Defekt nach der Untersuchung zutage tritt. Wer sein Fahrzeug zur Abgasüberprüfung vorfährt, sollte also auf den technisch einwandfreien Zustand von Motor und Automatikgetriebe achten.

Karl M. Wilhelm

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