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Wirtschaft: Abmahnung

Unter einer Abmahnung (siehe Bericht auf Seite 21) versteht man ein Schreiben, mit dem ein außergerichtlicher Unterlassungsanspruch geltend gemacht wird. Im Arbeitsrecht wird eine Abmahnung dann verschickt, wenn ein Arbeitnehmer arbeitsvertragliche Pflichten verletzt hat.

Unter einer Abmahnung (siehe Bericht auf Seite 21) versteht man ein Schreiben, mit dem ein außergerichtlicher Unterlassungsanspruch geltend gemacht wird. Im Arbeitsrecht wird eine Abmahnung dann verschickt, wenn ein Arbeitnehmer arbeitsvertragliche Pflichten verletzt hat. Im Wettbewerbsrecht dagegen ist die Abmahnung eine Aufforderung, wettbewerbswidriges Verhalten zu unterlassen. Mit der Abmahnung informiert ein Konkurrent den Werbenden darüber, dass er seine Werbemaßnahme als wettbewerbswidrig einstuft. Gleichzeitig wird er aufgefordert, diese Werbemaßnahme künftig zu unterlassen. Die beanstandete Werbemaßnahme muss dabei konkret angegeben werden. Wenn der Abgemahnte die Werbung nicht stoppt, kann der Konkurrent gerichtliche Schritte einleiten. shr

LEXIKON

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