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AD-HOC-PFLICHT: Schnelle Information

Wann ein Vorstand wichtige Ereignisse sofort (ad hoc) mitteilen muss, ergibt sich aus den Bestimmungen zur Ad-hoc- Publizität des Paragrafen 15 Wertpapierhandelsgesetz. Vor 2004 war eine sofort zu veröffentlichende Tatsache eng gefasst: Es mussten äußere Geschehnisse sein, die dem Beweis zugänglich waren.

Wann ein Vorstand wichtige Ereignisse sofort (ad hoc) mitteilen muss, ergibt sich aus den Bestimmungen zur Ad-hoc- Publizität des Paragrafen 15 Wertpapierhandelsgesetz. Vor 2004 war eine sofort zu veröffentlichende Tatsache eng gefasst: Es mussten äußere Geschehnisse sein, die dem Beweis zugänglich waren. Zukünftige Ereignisse, die mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit eintreten werden, gelten erst seit 2004 als eine ad hoc zu veröffentlichende Information. Allerdings können sich Unternehmen von der Ad-hoc-Pflicht freistellen lassen, dann nämlich, wenn die Veröffentlichung der Tatsache Nachteile bringt – etwa, weil ein geplanter Zusammenschluss dann platzen könnte. vis

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