zum Hauptinhalt

Aigner-Pläne: Ärger über Lebensmittel am Pranger

Kritik an der von Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner geplanten Plattform "Klarheit und Wahrheit": Die Lebensmittelhersteller wollen den "Internet-Pranger" verhindern.

Diese Frage könnte man auch in der Quizsendung „Wer wird Millionär?“ stellen: Wie viel Leber enthält Leberwurst? 100 Prozent, siebzig oder gar keine? Die richtige Antwort: Nur zehn bis 30 Prozent Leber stecken in der Wurst, mehr würde sie zu bitter machen.

Das Leberwurst-Beispiel führt die Wirtschaft gern an, wenn sie gegen die von Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) geplante Plattform „Klarheit und Wahrheit“ zu Felde zieht. Mit rund 700 000 Euro unterstützt die Ministerin den Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) und die Verbraucherzentrale Hessen, die eine Internetseite namens „Klarheit und Wahrheit“ über Inhalte und Verpackungen von Lebensmitteln aufbauen sollen. Auf der Website sollen sich die Bürger nicht nur über das Lebensmittelrecht informieren, sie sollen sich auch über Produkte beschweren können, von denen sie sich getäuscht fühlen: Jogurt etwa, dessen Deckel Erdbeeren zeigt, dessen Erdbeergeschmack aber nur von Aromen kommt. Oder Leberwurst mit wenig Leber.

Die Lebensmittelhersteller wollen diesen „Internet-Pranger“ verhindern. Sie sehen nicht ein, dass Produkte, die rechtlich in Ordnung sind, im Internet auftauchen, nur weil sich jemand getäuscht fühlt. Eine „Pseudo-Betrogenheit“ sei das, schimpft Andrea Moritz vom Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL). „Mit dem Rechtstaat ist so etwas nicht zu vereinbaren“. Ein Gutachten des früheren Verfassungsrichters Winfried Hassemer gibt dem Verband recht. Der Ex-Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts sieht in der Plattform eine mögliche Verletzung der Eigentumsgarantie, der Berufsfreiheit und des Gleichbehandlungsgrundsatzes. Mitteilungen über Rechtsverstöße würden so behandelt wie rechtlich nicht zu beanstandende, aber enttäuschende Produkte und Anzeigen, „die bloß auf unzureichender Kenntnis des Antragstellers beruhen“, kritisiert Hassemer. Das Portal sei „rechtlich nicht akzeptabel“.

Das Verbraucherministerium weist die Kritik zurück. Es sei keinesfalls geplant, Unternehmen an den Pranger zu stellen, sagt eine Sprecherin. Vielmehr wolle man in eine Diskussion über die Lebensmittelkennzeichnung eintreten und herausfinden, ob geltendes Recht verbessert werden müsse.

Mit der Plattform reagiert Aigner auf die wachsende Kritik an der Lebensmittelkennzeichnung: Analogkäse aus Pflanzenfett, Schinken aus Klebefleisch – so lange der Hersteller ehrlich angibt, was drin ist, ist all das erlaubt. Nur: Viele Kunden wollen das nicht mehr mitmachen. „Verbraucher müssen nicht alles schlucken“, sagt Silke Schwartau von der Verbraucherzentrale Hamburg. Die VZ stellt seit Jahren Produkte ins Netz, von denen sich Käufer getäuscht fühlen. Der Erfolg, meint Schwartau, gebe ihr recht: „Viele der Firmen, die auf unseren Listen standen, haben inzwischen ihre Etiketten geändert“. Für Schwartau sind Internet-Plattformen aber nur Zwischenschritte auf dem Weg zu besseren Gesetzen. Das sieht auch Stefan Etgeton so, der beim VZBV für den Aufbau der neuen Seite zuständig ist: „Unsere Seite dient der Recherche für mögliche Gesetzesänderungen.“

„Gesetzlich einwandfreie Produkte gehören nicht an den Pranger gestellt“, ärgert sich dagegen Erik Schweickert, verbraucherpolitischer Sprecher der FDP- Bundestagsfraktion. Wenn ein objektiver Nachbesserungsbedarf bestehe, müssten die gesetzlichen Vorschriften zur Lebensmittelkennzeichnung überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. „Wie soll man gesetzlich festlegen, wie eine Lebensmittelverpackung auszusehen hat?“, hält Peter Bleser, Verbraucherschützer der Unionsfraktion, dagegen. Er findet die Aufregung um die Plattform übertrieben. „Die Lebensmittelwirtschaft soll die neue Plattform als Chance betrachten“, sagt Bleser. „Wir helfen ihr, noch besser zu werden.“

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false