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Wirtschaft: Aigners Liebling

Die Berliner Quirin-Bank macht weniger Verlust mit der Honorarberatung.

Von Carla Neuhaus

Berlin - Karl Matthäus Schmidt hat sich Großes vorgenommen. Bis 2014 will er die Kundenzahl seines Instituts, der Berliner Quirin-Bank, auf 20 000 mehr als verdoppeln. Derzeit betreut die Bank, die Schmidt 2006 zu einem reinen Honorarberater-Haus umgebildet hat, gut 8700 Kunden. Erreichen will der Bankchef sein Ziel, indem er in diesem Jahr eine eigene Internetbank aufbaut, über die sich auch Menschen mit geringem Vermögen gegen Honorar beraten lassen können. An dem genauen Konzept werde allerdings noch gefeilt.

Die neue Digital-Strategie soll der Quirin-Bank dann auch helfen, in die Gewinnzone zurückzukehren. „Wir wollen in diesem Jahr wieder schwarze Zahlen schreiben“, sagte Schmidt am Montag. 2012 hat die Quirin-Bank noch einen  Verlust von 0,9 Millionen Euro gemacht. Gegenüber dem Vorjahr ist das aber schon eine Verbesserung, 2011 lag der Verlust noch bei 4,9 Millionen Euro. „Wir haben sehr hohe Investitionskosten“, erklärte Schmidt. „Eine Honorarberater-Bank aufzubauen, ist sehr teuer.“ So fielen die Margen geringer aus als bei einem Institut, das an Provisionen verdient. Und: „Wir müssen den Kunden erst einmal erklären, was Honorarberatung überhaupt ist“, sagt Schmidt.

Dabei dürfte Schmidt mit seinem Berater-Ansatz für Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) so etwas wie ein Vorzeige-Banker sein. Denn mit der Honorarberatung hat sich sein Institut auf die Form der Beratung von Bankkunden spezialisiert, die Aigner stärken will. Statt über Provisionen, die die Anbieter von Finanzprodukten den Bankern zahlen, werden Honorarberater rein über Gebühren für die Beratung vergütet.

Durch das neue Honorarberatergesetz, das die Bundesregierung im Dezember auf den Weg gebracht hat, sieht sich Schmidt in seinem Ansatz deutlich bestärkt. Es soll Kunden künftig einfach machen zu erkennen, ob eine Beratung über Provisionen oder über ein Honorar vergütet wird. „Für uns ist es wichtig, dass die Honorarberatung jetzt gesetzlich definiert wird“, sagt Schmidt. Denn wenn das Gesetz in Kraft tritt, soll sich nur noch Honorarberater nennen dürfen, wer ausschließlich über eine Kundengebühr vergütet wird. Falls doch Provisionen fließen, müssen diese an den Kunden weitergereicht werden.

Für Transparenz soll die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) zudem ein öffentliches Register aller Honorarberater führen. Banken, die sowohl Provisions- als auch Honorarberatung anbieten, müssen diese beiden Bereiche künftig strikter als bisher voneinander trennen – sowohl organisatorisch wie auch personell. Verbraucherministerin Aigner hofft, dass das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet wird. In Kraft treten soll es dann 2014. Carla Neuhaus

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