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Air Berlin hat die Flughafengesellschaft auf mindestens 48 Millionen Euro Schadenersatz verklagt.

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Update

Air-Berlin-Klage gegen Flughafengesellschaft: Richter regt Vergleich an

Der Flughafen BER wird langsam fertig - und sehr schnell immer teurer. Air Berlin hat die Flughafengesellschaft auf mindestens 48 Millionen Euro Schadenersatz verklagt. Der zuständige Richter regte einen Vergleich zwischen den beiden Parteien an.

Das Potsdamer Landgericht regt im Schadensersatz-Prozess von Air Berlin gegen die Berliner Flughäfen einen Vergleich an. Die Verhandlung dreht sich um die geplatzte Eröffnung des neuen Großflughafens BER zum 3. Juni 2012 – und gilt als Präzedenzfall. In der ersten Prozessrunde erklärte der Vorsitzende Richter Lothar Kühn von der 3. Zivilkammer am Mittwoch, dass das Gericht eine Einigung der Streitenden mit einem „Grundurteil“ befördern würde. Die Vertreter von Air Berlin und des Flughafens zeigten sich offen für diesen Weg.

Vorher hatte die Kammer in der mehrstündigen Sitzung keinen Zweifel daran gelassen, dass sie für die Forderung von Air Berlin auf mindestens 48 Millionen Euro Schadenersatz – jeden Monat kommen laut Airline eine Million Euro dazu – keine Grundlage sieht. Air Berlin kann nach dem Tenor der Verhandlung aber auf einen einstelligen Betrag für „entstandenen Vertrauensschaden“ hoffen.

Richter Kühn: Keine verbindliche Sicherheit für den BER-Start

Air Berlin war die Airline, die sich am meisten auf den BER ausgerichtet hatte. Sie wollte als einzige die Drehkreuzfunktion des Flughafens absichern. Doch Richter Kühn verwies darauf, dass es zwischen Air Berlin und dem Flughafen „kein Rechtsverhältnis“ gab, und damit auch keine verbindliche Sicherheit für den BER-Start zum 3. Juni 2012. Dieser war ohne jede Vorwarnung am 8. Mai 2012 abgesagt worden. Am Tag davor hatte Air Berlin im Beisein von Politikern und Flughafenchefs noch einen neuen Hangar am BER eröffnet.

Aus Sicht des Gerichts konnte Air Berlin sich trotzdem nicht darauf verlassen, dass es klappt. „Der BER ist ein Projekt, aber kein Flughafen. Er war weder zugelassen noch baulich abgenommen“, sagte Kühn. Auch „aus öffentlichen Reden oder Mitteilungen politischer Stellen“ ergebe sich nichts anderes. Die Kammer erwägt, selbst die Baustelle des Pannenflughafens zu besuchen, um sich ein Bild zu machen, ob ein Wackeln des Eröffnungstermins erkennbar gewesen sei. Voraussetzung wäre, dass sich seit Juni 2012 nichts wesentlich verändert habe, wovon man nach Veröffentlichungen ausgehen könne.

Beim Schadensersatz strich Richter Kühn die Wunschliste von Air Berlin zusammen. Er wies darauf hin, dass die Airline alle für den BER geplanten Flüge in Tegel abwickeln könne. Sie habe aber Anspruch auf Entschädigung von entstandenem Vertrauensschaden, da es ein „vorvertragliches Verhältnis“ gab. Die Gesellschaft hätte vorgewarnt werden müssen, dass die Eröffnung auf der Kippe stehen könnte. Das aber betreffe einzelne Positionen wie Umbuchungskosten – Air Berlin hatte Millionen BER-Tickets ausgegeben – oder Mieten, den Hangar. Air Berlin hatte auch angeführt, dass man Prämien an Baufirmen gezahlt habe, damit Bereiche rechtzeitig fertig würden. Aber das, so argumentiert der Flughafen, sei ja geschehen.

BER-Aufsichtsrat hat gütliche Einigung abgelehnt

Im Prozess waren weder Air-Berlin-Manager noch Flughafenchef Hartmut Mehdorn anwesend, der in seinem früheren Job als Vorstand der Airline die Schadenersatzklage noch eingereicht hatte. Mehdorn hatte sich als Flughafenchef für eine gütliche Einigung ausgesprochen, die der Aufsichtsrat – vor allem aufgrund eines Vetos von Berlins Regierendem Klaus Wowereit (SPD) abgelehnt hatte. Der Flughafen hat in dem Prozess „Streithelfer“, wie Kühn sagte. Die Anwälte der gefeuerten Ex-Geschäftsführer Rainer Schwarz und Manfred Körtgen saßen gemeinsam mit den Flughafen-Anwälten auf der Bank der Beklagten.

Der Flughafen sah sich nach der Verhandlung bestätigt. Air Berlin wiederum begrüßte, dass das Landgericht grundsätzlich Aufklärungspflichtverletzungen des Flughafens gegenüber der Airline sieht. Die verzögerte Inbetriebnahme des BER habe zu Schäden bei Air Berlin geführt, die grundsätzlich entschädigt werden müssten, so Sprecher Matthias Radowski. Die Höhe werde das weitere Verfahren zeigen. Einen neuen Verhandlungstermin gibt es noch nicht. Beide Seiten können jetzt Stellung nehmen. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen in dem Fall gab Kühn einen Hinweis: „Das Gewicht der Argumente ergibt sich nicht aus dem Gewicht der Akten.“ (mit kph)

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