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Fliegt weiter: Trotz eines Konkursantrages heben die Maschinen der Fluggesellschaft Niki noch ab.

© imago/allOver

Update

Air-Berlin-Tochter: Gläubiger stellt Insolvenzantrag für Fluggesellschaft Niki

Ein österreichischer Reiseveranstalter hat Forderungen gegen die Air-Berlin-Tochter. Das Unternehmen hält den Fall für erledigt.

Für die Air-Berlin-Tochter Niki hat ein Gläubiger des Unternehmens einen Insolvenzantrag eingereicht. Ein Sprecher des zuständigen Landesgerichts Korneuburg in Österreich sagte am Mittwoch, der Antrag vom Vortag werde nun geprüft. Ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, ist jedoch noch offen. Die österreichische Zeitung „Kurier“ hatte über den Antrag berichtet. Anlass sind demnach ausstehende Zahlungen von Niki an einen österreichischen Reiseveranstalter.

Niki nahm den Antrag wegen Zahlungsunfähigkeit gelassen. "Wir haben den Vorgang geprüft und die Forderung ist beglichen worden. Wir gehen davon aus, dass sich das Verfahren damit erledigt hat", sagte eine Sprecherin am Mittwoch der Nachrichtenagentur Reuters.

Insolvenz-Experte Anton Klikovitz vom Kreditschutzverband (KSV) sieht den Konkursantrag des Reiseveranstalters nicht so rasch erledigt. "Das Gericht hat die Gesamtsituation zu prüfen, das bloße Zahlen einer Rechnung reicht nicht". Sinn der Prüfung sei es, festzustellen, ob eine Konkurssituation vorliegt oder nicht. Ein Konkursverfahren bedeutet nach Aussage des Experten nicht das automatische Aus für die Fluglinie. "Es sei denn, die Situation ist so katastrophal, dass keine Finanzierung für den Fortbetrieb vorhanden ist", sagte er.

Flugbetrieb ist zunächst nicht betroffen

Der Reiseveranstalter habe gegenüber Niki eine niedrige nicht bezahlte Forderung, berichtete der "Kurier". Der Konkursantrag stütze sich hingegen vor allem auf das Überschuldungsthema. Als Nachweis dafür werde die Zwischenbilanz per Ende Juli angeführt. Dort sei eine Forderung von Niki an Air Berlin von rund 69 Millionen Euro ausgewiesen - Geld aus Ticketverkäufen, das der Mutterkonzern einbehält.

Infolge der Insolvenzeröffnung gegen die Fluggesellschaft Air Berlin müssten davon 80 Prozent wertberichtigt werden, weshalb sich bei einem Eigenkapital von neun Millionen Euro eine rechnerische Überschuldung von Niki von zumindest 46,45 Millionen Euro ergebe, rechnet der "Kurier" vor. Nun müsse ein Konkursrichter beurteilen, ob der Antrag des Reiseveranstalters gerechtfertigt sei. Selbst ein Konkursverfahren bedeute nicht automatisch das Aus für den Flugbetrieb. Die Fluglinie könnte vorläufig weiter fliegen, bräuchte dann aber eine neue Lizenz, heißt es in dem Bericht.

Der Ferienflieger Niki zählt im Bieterwettstreit um die insolvente Air Berlin zu den begehrten Unternehmensteilen. An diesem Donnerstag berät der Gläubigerausschuss über die vorliegenden Kaufangebote, am Montag soll der Aufsichtsrat entscheiden. (dpa, Reuters)

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