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Am Boden geblieben. Etihad Airways darf Air-Berlin-Flüge nicht als eigene vermarkten.

© picture alliance / dpa

Air Berlin und Etihad dürfen nicht kooperieren: Mehdorn wittert "Komplott" gegen Air Berlin

Berliner Senat, Flughafen, IHK und Gewerkschaften kritisieren die Beschlüsse, die Air Berlins Partnerschaft mit Etihad erschweren. Sie fürchten Auswirkungen für Berlin.

Das Verbot der Fortführung der Codesharedienste mit Etihad Airways auf 34 Flügen von Air Berlin im kommenden Winterflugplan hat zu einer Protestwelle von Gewerkschaften und Wirtschaft geführt. So sprach Flughafenchef Hartmut Mehdorn gegenüber dem Tagesspiegel von einem „Komplott der Lufthansa und des Frankfurter Flughafens gegen Berlin". Zahlreiche Mitarbeiter der Fluggesellschaft haben indessen in Mails und Briefen an Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) ihre Sorge um eine mögliche Gefährdung ihrer Arbeitsplätze geäußert.

Er sei überrascht, dass plötzlich alles falsch sein soll was über Jahre funktioniert hat“, sagte der Flughafenchef. Das Verbot hätte „sehr starke Auswirkungen auf Air Berlin und den Flughafen Berlin“, betonte Mehdorn, selbst ehemaliger Chef von Air Berlin. In einem Brief habe er Minister Dobrindt auf die „großen Nachteile für den Standort Berlin“ hingewiesen. „Die Berliner haben wie alle Deutschen das Recht auf internationale Verbindungen.“

Air Berlin verliert ein wichtiges Standbein

„Mit der Entscheidung gefährdet die Behörde tarifierte und sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze in Deutschland“, erklärte Peter Büddicker von der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi. Obwohl das Verbot formal den Partner Etihad treffe, liege der wirtschaftliche Schaden bei Air Berlin, die damit ein wichtiges Standbein verliere. Es sei zu befürchten, dass ausländische Fluggesellschaft wie Turkish Airlines und Qatar Airways die Gewinner sind.

Ähnlich äußerte sich auch die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC). Deren Präsident Ilja Schulz brachte in einem Schreiben an Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) ebenfalls die Befürchtung zum Ausdruck, dass das Verbot nicht zur Sicherung, sondern zum Verlust von Arbeitsplätzen in Deutschland führt. „Es ist unverständlich, warum nun auf einmal genehmigte Verfahren ungesetzlich sein sollen“, sagte der stellvertretende Hauptgeschäftsführer der Berliner Industrie- und Handelskammer, Christian Wiesenhütter. „Dies schädigt massiv die Luftfahrtentwicklung der deutschen Hauptstadt.“

Klaus Wowereit soll in der Sache bereits Gespräche führen

Senatssprecher Richard Meng teilte mit, der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) sei in Gesprächen zu dem Thema. „Wir erwarten eine faire Behandlung der zweitgrößten deutschen Fluggesellschaft. Es geht um Fairness, nicht um Sonderrechte“, sagte Meng dieser Zeitung.

Am Mittwoch tagte bei Verkehrsminister Dobrindt die Initiative Luftverkehr für Deutschland. Der gehört formal zwar auch Air Berlin an, doch gilt das Bündnis in der Branche überwiegend als Schutzgemeinschaft der Lufthansa und ihrer Drehkreuz-Flughäfen Frankfurt und München, die sich gemeinsam gegen eine Expansion der Airlines vom Golf in Deutschland stark machen. Thomas Kropp, Vorstandsbevollmächtigter und Leiter Konzernpolitik der Lufthansa, wies Berichte zurück, wonach sich seine Airline auch über die Ministerpräsidenten in Bayern und Hessen, Horst Seehofer (CSU) und Volker Bouffier (CDU) bei Dobrindt für ein Verbot der Codesahre-Regelungen zwischen Air Berlin und Etihad stark gemacht hat. Aus Sicht der Lufthansa sei aber durch das Verbot ein rechtswidriger Zustand beseitigt worden.

Air Berlin generiert aus der Kooperation zehn Prozent ihres Umsatzes

Das Verbot gilt, wie berichtet, für 34 von insgesamt 64 Verbindungen der Air Berlin, die zusätzlich auch eine Flugnummer von Etihad Airways tragen. Die in Abu Dhabi ansässige Fluggesellschaft hält 29 Prozent der Anteile an der zweitgrößten deutschen Airline. Die sogenannten Codeshare-Flüge erlauben durchgehende Tarife und Tickets. Die nach wie vor mit wirtschaftlichen Problemen kämpfende Air Berlin generiert aus dieser Kooperation rund zehn Prozent ihres Umsatzes, der im zweiten Quartal dieses Jahres bei 1,14 Milliarden Euro lag.

Betroffen sind vor allem Air-Berlin-Flüge von und nach Tegel

Am Boden geblieben. Etihad Airways darf Air-Berlin-Flüge nicht als eigene vermarkten.
Am Boden geblieben. Etihad Airways darf Air-Berlin-Flüge nicht als eigene vermarkten.

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Betroffen vom Verbot sind überwiegend Air Berlin-Flüge von und nach Tegel, nämlich die Verbindung zum Etihad-Drehkreuz in Abu Dhabi und entsprechende Zubringerflüge aus anderen deutschen und europäischen Städten nach Berlin. Sie waren seit drei Jahren stets problemlos genehmigt worden. Auch die ab Dezember geplante Strecke von Stuttgart nach Abu Dhabi darf nicht unter Etihad-Flugnummer betrieben werden. Mit ihren Codeshare-Verbindungen nach Asien haben Air Berlin und Etihad nach Informationen des Tagesspiegel nur einen Marktanteil von sechs Prozent. Die beiden anderen Golf-Carrier Emirates und Qatar Airways kommen auf zusammen 15 Prozent während Lufthansa und ihre Star Alliance-Partner schon heute 50 Prozent des Marktes abschöpfen.

Seit Jahren bemüht sich Etihad um mehr Flugrechte

Hintergrund ist ein Streit über die Auslegung des Luftfahrtabkommens zwischen der Bundesrepublik und den Vereinigten Arabischen Emiraten. Das erlaubt den dortigen Airlines nur Flüge zu vier deutschen Städten. Diese wurden durch Emirates aus Dubai mit Frankfurt, München, Düsseldorf und Hamburg belegt. Seit Jahren bemüht sich die Airline vergeblich um zusätzliche Flugrechte nach Berlin und Stuttgart. Kommenden Montag wollen Vertreter der Emirate im Verkehrsministerium und dem Auswärtigen Amt zu dem Thema vorsprechen.

Minitser Dobrindt sagte am Dienstag, dass im Fall Air Berlin das letzte Wort ncht nicht gesprochen sei. „Wir werden weitere Gespräche über die aktuelle Situation führen", sagte er. Die Tatsache, dass bereits eine Vielzahl von Flügen unter Etihad-Flugnummern verkauft worden sind, stelle eine gewisse Härte dar, für die man eine Lösung anstrebe.

„Für uns ist die Situation so: Es hat Genehmigungen für Codeshare-Flüge gegeben, die nicht hätten genehmigt werden dürfen“, erklärte Dobrindt. Das sei dem Luftfahrtbundesamt selbst aufgefallen, als es auf Drängen der EU-Kommission zwei Codeshare-Flüge einer anderen Airline überprüfte.

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