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Wirtschaft: Air Berlin unter Verkaufsdruck Insiderverdacht

belastet die Aktie

Berlin - Die Aktie von Air Berlin ist auch am Mittwoch stark unter Druck geraten. Zwischenzeitlich verlor das Papier mehr als drei Prozent und schloss mit einem Minus von 2,9 Prozent. Am Vortag war die Aktie zeitweise um mehr als acht Prozent gefallen. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte am Dienstag bekannt gegeben, dass sie gegen die zweitgrößte deutsche Fluggesellschaft Ermittlungen wegen des Verdachts des Insiderhandels aufgenommen hat. Bundesweit waren Geschäftsräume und Wohnungen durchsucht worden.

Sechs Beschuldigten, darunter Konzernchef Joachim Hunold, Aufsichtsratschef Jürgen Zurnieden sowie drei Abteilungsleiter, wird vorgeworfen, ab Ende Mai 2006 Insiderwissen über die geplante Übernahme der Fluggesellschaft dba für umfangreiche Aktienkäufe verwendet zu haben. Bei der sechsten Person handelt es sich laut Staatsanwaltschaft nicht um einen Air-Berlin-Mitarbeiter, sondern um den „Geschäftsführer eines Unternehmens“. Konkret geht es um den Zeitraum vom 26. Mai bis 17. August 2006, dem Tag, an dem der dba-Kauf bekannt gegeben wurde. Danach legte die Air-Berlin- Aktie kräftig zu.

Die von Air Berlin ausgewiesenen Aktiengeschäfte des Führungspersonals zeigen, dass zwischen dem 26. Mai und dem 17. Juli 2006 Aktienkäufe in Höhe von insgesamt rund 1,5 Millionen Euro getätigt wurden. Im Einzelnen waren dies 15 Käufe von sechs Air-Berlin-Verantwortlichen. Den Großteil der Pakete erwarben Hunold und Zurnieden. Der Aufsichtsratschef kaufte noch am 17. Juli Aktien im Wert von rund 25 000 Euro. Bereits am 15. Juli ermächtigte der Aufsichtsrat den Vorstand zu Kaufverhandlungen mit dba. Zwei Tage später wurde eine entsprechende Absichtserklärung abgegeben. Danach wurden laut Air Berlin „die mit dem Vorgang betrauten Mitarbeiter“ zur Abgabe von Insider-Verpflichtungen aufgefordert.

Die Staatsanwaltschaft geht der Frage nach, ob schon rund um den 26. Mai – damals schlossen beide Fluglinien eine Geheimhaltungsvereinbarung – das Management bei seinen Aktienkäufen Insiderwissen ausnutzte. Air Berlin verneint dies. Auch die rechtliche und wirtschaftliche Prüfung der Übernahme habe den späteren dba-Kauf nicht wahrscheinlicher gemacht. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bezweifelt dies – und erstattete deshalb Strafanzeige. jul/mot

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