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Wirtschaft: Aktienorder: Bank trägt keine Schuld am Holzmann-Absturz

Das Risiko von Kursverlusten bei spekulativen Aktienkäufen trägt grundsätzlich der Käufer, nicht die beauftragte Bank. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden.

Das Risiko von Kursverlusten bei spekulativen Aktienkäufen trägt grundsätzlich der Käufer, nicht die beauftragte Bank. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden. In einem am Freitag veröffentlichten Berufungsurteil weist es die Klage einer Kundin einer Oldenburger Bank ab, die Ende 1999 bei dem Geldinstitut den Kauf von Aktien des Baukonzerns Holzmann in Auftrag gegeben hatte. Anlass für die Kauforder war die Nachricht am Abend zuvor, der Bundeskanzler habe den Konzern vor dem Untergang gerettet. Die Klägerin erwartete Kursgewinne, die Aktie stürzte jedoch nach einem Kurssprung ab. Die Kundin forderte Schadenersatz von ihrer Bank. Das Oberlandesgericht sah keine Pflichtverletzung der Bank. Das Order-Formular sehe die Möglichkeit vor, den Aktienkauf an eine obere Kurs-Grenze zu binden. Davon habe die Klägerin keinen Gebrauch gemacht.

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