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Wirtschaft: Aktienrückkäufe erschwert

Unternehmen, die eigene Aktien zurückkaufen wollen, indem sie ihren Aktionären fremde Aktien zum Tausch anbieten, müssen die Aufsichtsbehörden informieren. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bestätigte am Freitag auf Anfrage, dass Aktienrückkäufe, die über öffentliche Umtauschangebote durchgeführt werden, unter das seit Jahresanfang geltende Übernahmegesetz fallen.

Unternehmen, die eigene Aktien zurückkaufen wollen, indem sie ihren Aktionären fremde Aktien zum Tausch anbieten, müssen die Aufsichtsbehörden informieren. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bestätigte am Freitag auf Anfrage, dass Aktienrückkäufe, die über öffentliche Umtauschangebote durchgeführt werden, unter das seit Jahresanfang geltende Übernahmegesetz fallen. Der Rückkauf eigener Aktien über die Börse sei davon jedoch nicht betroffen.

Der Siemens-Konzern hatte das Amt eingeschaltet, weil er eigene Aktien zurückerwerben will. Dieses sollte über den direkten Kauf an der Börse erfolgen sowie über ein öffentliches Kaufangebot und das Angebot an die Aktionäre, Siemens-Papiere gegen Infineon-Aktien einzutauschen. Sollte letztere Variante jedoch unter das Übernahmegesetz fallen, müsse man noch einmal nachdenken, sagte Siemens-Sprecher Thomas Weber. Das Übernahmegesetz räumt den Aktionären beispielsweise eine vierwöchige Überlegensfrist ein. Angesichts der derzeitigen Börsenturbulenzen könne man Aktientauschangebote aber nicht so langfristig anlegen. Indem man den Aktienrückkauf erschwere, schade man dem Finanzplatz Deutschland, kritisiert Weber

Finanzjuristen und Aktionärsschützer sehen das anders. Die Aufsichtsbehörde versuche, mögliche Umgehungen des Übernahmegesetzes über den Umweg des Aktientausches auszuschließen, meint der Berliner Professor für Wirtschaftsrecht Hans-Peter Schwintowski. Im Fall Siemens liege das Problem nicht im Rückkauf eigener Aktien, sondern in der Abgabe von Infineon-Papieren. Bei Infineon könnte so ein Übernahmetatbestand geschaffen werden. Kleinaktionäre würden durch die Neuregelung nicht behindert, sagt Michael Kunert von der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre. Das wäre nur anders, wenn die Aktionäre zum Umtausch gezwungen werden könnten.

hej

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