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Wirtschaft: Aktionäre begrüßen Steuerfreiheit bei den Treueaktien - Länder haben sich geeinigt

Der Streit um die Besteuerung der Treueaktien der Deutschen Telekom AG, Bonn, ist - wie berichtet - zunächst beigelegt. Die Finanzminister der Länder einigten sich darauf, die sogenannten Treueaktien aus dem ersten Börsengang des Telefonriesen vor drei Jahren nicht zu besteuern.

Der Streit um die Besteuerung der Treueaktien der Deutschen Telekom AG, Bonn, ist - wie berichtet - zunächst beigelegt. Die Finanzminister der Länder einigten sich darauf, die sogenannten Treueaktien aus dem ersten Börsengang des Telefonriesen vor drei Jahren nicht zu besteuern. Das bestätigte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums am Freitag in Berlin. Wenn Gratispapiere aus dem zweiten Börsengang zugeteilt würden, sollen diese aber steuerlich behandelt werden, hieß es weiter.

Aktionärsvertreter begrüßten zwar die Steuerfreiheit für die Treueaktien aus dem ersten Börsengang, kritisierten aber die Pläne, sie beim zweiten Börsengang der Besteuerung zu unterwerfen. "Wir sind der Meinung, dass Gratisaktien grundsätzlich bei der Zuteilung nicht zu versteuern sind", sagte Anneliese Hieke von der Schutzgemeinschaft für Kleinaktionäre. "Wir werden uns was einfallen lassen, um diese Frage grundsätzlich zu klären", kündigte sie an.

Im Rahmen des zweiten Börsengang der Telekom, der Mitte 1999 Jahres abgeschlossen wurde, sollen Privatanleger nach einem Jahr Treueaktien erhalten. Insgesamt umfasste diese Emission 286 Millionen Aktien. Rund 62 Prozent wurden an Privatanleger in Deutschland und Europa zugeteilt. An Telekom-Aktionäre der ersten Stunde, die ihre Papiere drei Jahre lang gehalten haben, wurden Mitte Oktober insgesamt 12,5 Millionen Treueaktien ausgegeben. Davon gingen knapp zwei Millionen in die Depots der bezugsberechtigten Mitarbeiter.

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