zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Aktionäre drohen mit Klage gegen Übernahmegesetz

Die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) hat eine Verfassungsklage gegen das Übernahmegesetz angedroht, falls dieses Anfang des kommenden Jahres wie geplant in Kraft treten sollte. Die Regeln zum Hinausdrängen von Kleinaktionären durch einen Großaktionär, das so genannte Squeeze-out, verstießen gegen die Verfassung, so die SdK.

Die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) hat eine Verfassungsklage gegen das Übernahmegesetz angedroht, falls dieses Anfang des kommenden Jahres wie geplant in Kraft treten sollte. Die Regeln zum Hinausdrängen von Kleinaktionären durch einen Großaktionär, das so genannte Squeeze-out, verstießen gegen die Verfassung, so die SdK. Nach dem vorliegenden Gesetzesentwurf kann ein Großaktionär die verbleibenden Aktionäre herausdrängen, wenn er 95 Prozent der Aktien erworben hat. Die Aktionäre müssen sich dann mit einer angemessenen Barabfindung zufrieden geben.

Umstritten ist die Höhe dieser möglichen Abfindung. Nach dem vorliegenden Entwurf muss nämlich der übernehmende Aktionär kein neues Angebot mehr machen, wenn 90 Prozent der Aktionäre des übernommenen Unternehmens ein öffentliches Angebot, das mindestens sechs Monate alt sein muss, angenommen haben. Die SdK bemängelt nun, dass in diesem Falle ein gerichtliches Spruchstellenverfahren, über das sich die Aktionäre gegen eine zu geringe Abfindung wehren könnten, unmöglich gemacht werden würde.

Die SdK hält zudem eine Quote von 95 Prozent für das Squeeze-out für zu niedrig und fordert eine Grenze bei 98 Prozent. Dies ergebe sich schon daraus, dass an den Besitz von fünf Prozent der Aktien erhebliche Rechte geknüpft seien. So könnten Aktionäre, die zusammen fünf Prozent der Aktien halten, eine Sonderprüfung beantragen.

Auch die Sprecherin der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), Petra Krüll, übte auf Anfrage deutliche Kritik. Auch die Schutzvereinigung habe eine Klage erwogen, da diese Vorschrift nach ihrer Rechtsauffassung gegen das Grundgesetz verstoße. Doch wolle man jetzt noch nicht so schwere Geschütze auffahren, schließlich befinde sich das Gesetz noch in der Beratung. Eine gesetzliche Überprüfung sei schon allein deshalb geboten, weil es einem Großaktionär leicht falle, gegebenenfalls einen Kurs "nach unten zu pflegen", so dass ein Übernahmeangebot dann sehr vorteilhaft aussehe. Krüll räumte allerdings auch ein, dass es gewisse Hürden geben müsse. Hintergrund ist die Gefahr, dass einzelne Aktionäre sonst eine Übernahme auf unbestimmte Zeit verhindern können. Sicherlich müsse ein Antrag wohlbegründet sein, so Krüll, auch müsse die Spruchstelle die Möglichkeit haben, offensichtlich unbegründete Anträge abzulehnen. Schließlich sei der Gesetzgeber aber auch gefordert, die heute noch sehr langwierigen Verfahren vor der Schiedsstelle zu straffen.

dr

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false