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Zeit fürs Fest.

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Wirtschaft: Alle Jahre wieder

Kann der Chef den Urlaub an Weihnachten verbieten? Ist Heiligabend ein freier Tag? Muss man zur Weihnachtsfeier gehen? Was Mitarbeiter jetzt wissen sollten.

Stress in der Vorweihnachtszeit, wer kennt das nicht. Im Büro müssen Projekte abgeschlossen, der Jahresreport erstellt und das kommende Jahr geplant werden. Privat sind Geschenke einzukaufen und die Feier mit der Familie zu organisieren. Wer an Heiligabend frei hat, kann sich glücklich schätzen. Oder hat ein Arbeitnehmer darauf ein Anrecht? Und wie ist das mit Silvester? Außerdem: Muss man zur Weihnachtsfeier gehen? Und gibt es ein Recht auf Weihnachtsgeld? Der Tagesspiegel beantwortet die wichtigsten arbeitsrechtlichen Fragen rund um Weihnachten.

Sind Heiligabend und Silvester Feiertage?

Nein, Heiligabend und Silvester sind keine Feiertage, sondern gewöhnliche Arbeitstage. Nur der erste und zweite Weihnachtstag sowie Neujahr zählen zu den gesetzlichen Feiertagen, an denen nach dem Arbeitszeitgesetz Arbeitnehmer nicht beschäftigt werden dürfen.

Viele Arbeitgeber stellen ihre Mitarbeiter freiwillig bereits an Heiligabend und Silvester ganz oder teilweise von der Arbeit frei. Sie können dazu verpflichtet sein, wenn sich das aus dem Arbeitsvertrag oder der so genannten betrieblichen Übung ergibt. Diese entsteht, wenn im Betrieb dreimal hintereinander eine Freistellung gewährt wird. Werden die Arbeitnehmer beispielsweise ab zwölf Uhr freigestellt, muss jeder der am Heiligabend und oder an Silvester frei machen will, eine halben Tag Urlaub nehmen.

Kann der Chef anordnen, dass Mitarbeiter an den Weihnachtsfeiertagen und Neujahr arbeiten?

Für die gesetzlichen Feiertage gibt es nach dem Arbeitszeitgesetz zahlreiche Ausnahmen. So können in Betrieben mit regelmäßiger Tag- und Nachtschicht der Beginn oder das Ende der Sonn- und Feiertagsarbeit um bis zu sechs Stunden vor- oder zurückverlegt werden, wenn anschließend 24 Stunden arbeitsfrei sind. Ausnahmen gelten auch in Energie- und Versorgungsbetrieben, im Abfall- und Entsorgungsgewerbe, der Tages- und Sportpresse, in Rundfunk und Fernsehen, bei Bewachungsunternehmen, Not- und Rettungsdiensten, Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern, Musik- und Freizeiteinrichtungen sowie in der Gastronomie. Mitarbeiter dieser Unternehmen können zum Weihnachtsdienst verpflichtet werden, wenn die Regelung der Arbeitszeit im Arbeitsvertrag, in Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen dem nicht entgegenstehen.

Müssen Arbeitnehmer an den Feiertagen erreichbar sein?

Außerhalb der Arbeitszeit müssen Mitarbeiter grundsätzlich nicht erreichbar sein. Dies gilt auch für gesetzliche Feiertage. Anders verhält es sich bei der Rufbereitschaft, bei der es sich aber um zu vergütende Arbeitszeit handelt.

Wann kann der Chef dem Arbeitnehmer vorschreiben, von Weihnachten bis Neujahr Urlaub zu nehmen?

Der Arbeitgeber kann einen Betriebsurlaub für den gesamten Betrieb oder einzelne Betriebsteile anordnen, wenn hierfür ein dringender betrieblicher Grund vorliegt, beispielsweise weil das Unternehmen hauptsächlich als Zulieferer für ein Unternehmen tätig ist, das seinerseits Betriebsurlaub angeordnet hat. Zudem kann der Betriebsurlaub auch durch den Abschluss einer Betriebsvereinbarung eingeführt werden.

Kann der Chef zwischen Weihnachten und Neujahr eine Urlaubssperre verhängen?

Wie bei den Betriebsferien braucht der Arbeitgeber auch für die Urlaubsperre einen betrieblichen Grund, beispielsweise weil sonst eine hohe Auftragslage nicht aufgefangen werden kann oder saisonal bedingt besonders viel Arbeit anfällt. Auch wenn zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung über die Urlaubssperre geschlossen wurde, müssen individuelle Urlaubswünsche der Arbeitnehmer zurückstehen.

Hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Ein Anspruch auf sowie die Höhe des Weihnachtsgelds kann im Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag geregelt sein. Alternativ dazu entsteht der Anspruch, wenn der Arbeitgeber dreimal hintereinander vorbehaltlos Weihnachtsgeld ausgezahlt hat. Dann besteht eine betriebliche Übung. Allerdings kann der Arbeitgeber bei jeder Zahlung einen Vorbehalt aussprechen, sodass kein Anspruch auf Weihnachtsgeld aus betrieblicher Übung entsteht. Im Übrigen entscheidet der Arbeitgeber, ob und in welcher Höhe er freiwillig ein Weihnachtsgeld zahlen will. Grundsätzlich darf der Arbeitgeber eine bestimmte Beschäftigungsgruppe von der Zahlung nicht ausschließen oder die Höhe der Zuwendung unterschiedlich regeln. Er muss sich dabei an den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungssatz halten, das heißt, die Gruppenbildung muss auf sachlichen Kriterien beruhen und darf nicht willkürlich sein.

Bekommen auch freie Mitarbeiter Weihnachtsgeld?

In der Regel sind freie Mitarbeiter Selbstständige. Ihr Anspruch auf Weihnachtsgeld richtet sich nach dem Vertrag mit dem Unternehmer. Ansprüche, die aus einer Betriebsvereinbarung, einem Tarifvertrag oder einer betrieblichen Übung hervorgehen, gelten für freie Mitarbeiter nicht.

Muss der Chef alle Mitarbeiter zur Weihnachtsfeier einladen?

Findet eine offizielle, betriebliche Weihnachtsfeier statt, haben grundsätzlich alle Arbeitnehmer des Unternehmens oder der Abteilung das Recht, daran teilzunehmen. Ein willkürlicher Ausschluss einzelner Arbeitnehmer von der Feier würde gegen den allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen.

Müssen alle Mitarbeiter an der Weihnachtsfeier teilnehmen?

Nein. Fällt die Weihnachtsfeier allerdings, ganz oder teilweise, in die reguläre Arbeitszeit, müssen Arbeitnehmer, die nicht daran teilnehmen, arbeiten. Können sie ihre Arbeit aufgrund fehlender Kollegen oder Vorgesetzten nicht leisten, dürfen sie mit Zustimmung des Vorgesetzten nach Hause gehen oder Zuhause bleiben.

Dürfen Mitarbeiter Weihnachtsgeschenke von Kunden annehmen?

Eine feste gesetzliche Regelung, ob und in welcher Höhe Geschenke von Kunden angenommen werden dürfen, gibt es nicht. Entsprechende Regeln können aber im Arbeitsvertrag vereinbart werden. Große Konzerne haben präventiv sogenannte Ethikregeln oder Compliance-Regeln eingeführt, in denen die Annahme von Geschenken entweder ganz verboten oder für die Mitarbeiter eindeutig geregelt ist.

Für Mitarbeiter im öffentlichen Dienst bestehen eigene Regelungen in den einschlägigen Tarifverträgen.

Darf der Chef Weihnachtsgeschenke von Kunden annehmen?

Private Arbeitgeber dürfen Weihnachtsgeschenke entgegennehmen. Unternehmen, die betrieblich veranlasste Geschenke erhalten, müssen diese allerdings als Betriebseinnahmen versteuern.

Aufgezeichnet von Katja Gartz

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