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Altersteilzeit: VW beschließt Rente ab 58

Mitten in der Debatte um die Rente mit 67 Jahren haben sich Volkswagen und die IG Metall auf eine Neuregelung der Altersteilzeit geeinigt. Danach können Mitarbeiter bereits mit 58,5 Jahren aus dem Arbeitsleben aussteigen.

Wolfsburg/Hannover - Der Autobauer Volkswagen und die Gewerkschaft IG Metall beschlossen ein neues Altersteilzeit-Modell. Dieses sieht im Kern vor, dass zusätzlich rund 7000 VW-Beschäftigte in den sechs westdeutschen Werken vorzeitig aus dem Arbeitsleben aussteigen können - bestimmte Mitarbeiter bereits mit 58,5 Jahren. IG Metall-Bezirkschef Hartmut Meine sprach am Freitag von einem «Kontrapunkt» zur Rente mit 67 und sprach sich für weitere Modelle nach VW-Art aus.

Die große Koalition hatte sich in dieser Woche darauf verständigt, die Rente mit 67 rascher einzuführen, und zwar bereits von 2029 an. Meine sagte dazu in Hannover: «Niemand kann in der Fahrzeugmontage am Fließband im Akkord und Drei-Schicht-Rhythmus bis 67 arbeiten.» Zudem kritisierte er Pläne, das bis 2009 laufende Altersteilzeitgesetz nicht zu verlängern.

Beides zusammen führe zu einer höheren Arbeitslosigkeit, besonders bei Jugendlichen, sagte Meine. Bisher sorge die geförderte Altersteilzeit dafür, dass ältere Arbeitnehmer zu «akzeptablen Bedingungen» aus dem Betrieb ausscheiden und dafür junge Menschen nach ihrer Ausbildung nachrücken könnten.

Bei VW hatte es seit mehreren Wochen Verhandlungen über eine Neuregelung der Altersteilzeit gegeben. Am Donnerstag stimmte die Tarifkommission der IG Metall bei VW dem geänderten Tarifvertrag über Altersteilzeit einstimmig zu. Meine sowie VW bestätigten entsprechende Medienberichte.

Die neue Regelung ist laut IG Metall eine Kombination aus der Ausweitung der schon bestehenden Altersteilzeit bei VW und der im Zuge der Rentenreform geschaffenen Möglichkeit der vorzeitigen Rente mit 62 Jahren für langjährig Versicherte.

Durch eine Ausweitung der Altersteilzeit von bisher fünf auf sieben Jahre können auch Beschäftigte der Jahrgänge 1952 bis 1954 ab dem 55. Lebensjahr die Altersteilzeit beginnen. So kann ein Mitarbeiter des Jahrgangs 1954 den Betrieb mit 58,5 Jahren verlassen und mit 62 die vorgezogene Rente für Versicherte mit mindestens 35 sozialversicherten Jahren nutzen.

Ein Mitarbeiter des Jahrgangs 1952 kann dem Modell zufolge faktisch mit 59,5 Jahren aus dem Arbeitsleben ausscheiden. Für Beschäftigte der Jahrgänge 1955 an ist eine Altersteilzeit nicht mehr möglich, da sie 2009 noch keine 55 Jahre alt sind.

Die VW-Mitarbeiter in Altersteilzeit bekommen 85 Prozent ihres letzten Nettogehalts. Dabei wird das auf die Hälfte reduzierte Einkommen zu 20 Prozent durch die Bundesagentur der Arbeit aufgestockt, wenn die frei werdende Stelle wieder besetzt wird. Weitere 15 Prozent werden durch VW ausgeglichen. Zudem gleicht VW die Hälfte der Rentenabschläge aus, die durch den vorzeitigen Renteneintritt anfallen.

Ein VW-Sprecher in Wolfsburg sprach von einem «bewährten Instrument der Personalanpassung», das von den Mitarbeitern gerne genutzt werde. Insgesamt sei es nun für mehr als 13.000 der über 100.000 Beschäftigten in den sechs westdeutschen Werken möglich, in Altersteilzeit zu gehen. Rund 6300 Beschäftigte hätten bereits Vorverträge zur Altersteilzeit nach der alten Regelung unterschrieben

VW will angesichts vergleichsweise hoher Kosten mehrere tausend Stellen abbauen. Betriebsbedingte Kündigungen sind nach dem Tarifvertrag vom Herbst 2004 jedoch bis 2011 ausgeschlossen.

Meine sagte, die Neuregelung sei kein Instrument zum Arbeitsplatzabbau. Für jeden Beschäftigten, der in Altersteilzeit gehe, müsse ein Jüngerer nachrücken, wenn VW die staatlichen Zuschüsse in Abspruch nehmen wolle. (tso/dpa)

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